Weihnachten steht vor der Tür. Das Weihnachtsessen steht fertig in der Küche, die Familien erscheinen bei Ihnen zu Hause. Es ist die Zeit für Besinnlichkeit und Frieden. Doch nicht überall. Nach dem zweiten oder dritten Wein kommt es dann auch immer Mal wieder zu Diskussionen. Auch ist die Trennungsquote an den Feiertagen ist innerhalb eines Jahres am Höchsten. Die Beitragsreihe soll einen kleinen Einblick geben, welche Judikate zwischen den Weihnachtsfeiertagen zum Vorschein gekommen sind. Eins ist sicher: Weihnachten ist das Fest des Rechtsfriedens.
Elterliches Desinteresse bei fehlenden Weihnachtsgeschenken?
Für die Kinder ist es das Highlight des Jahres. Gespannt und nervös warten die Kinder an Heiligabend auf das Christkind. Für viele Kinder ist es undenkbar ein Weihnachten ohne Geschenke zu feiern. Dies sehen aber auch deutsche Gerichte so. In einem Fall entschied das Oberlandesgericht Dresden, dass es gegen ein gemeinsames Sorgerecht spricht, wenn der getrenntlebende Vater sein Desinteresse an den gemeinsamen Kindern dadurch zeigt, dass er ihnen keine Weihnachtsgeschenke zukommen lässt. (OLG Dresden, Beschl. v. 27.02.2002, Az. 10 UF 0743/01).
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Weihnachten: Kuriose Gerichtsentscheidungen zum Fest – Teil I erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Rentiere gleich Haarwild?
Zunächst geht es um die an Weihnachten bekannten Rentiere.
In der Küche geht es meistens um das traditionelle Backen eines Christstollens. Dieser wird nicht selten innerhalb der Familie als “Der Beste” bezeichnet. In unserem Fall musste ein Tatrichter jedoch feststellen, ob der so bezeichnete Stollen in seinem Wert gemindert ist, weil der Bäcker keine Butter für den Stollen benutzte. Um diese Frage beantworten zu können wurden Sachverständigen und auch die Verkehrsauffassung herangezogen. Das Gericht entschied, dass ein Stollen namens “Der Beste” mindestens zur Hälfte aus Butter bestehen muss. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Weiterhin hatte das Oberlandesgericht Frankfurt Folgendes entschieden. Während der Weihnachtszeit sehnen sich einige nach ihren Familien. Ist die Vorbereitung für das Fest in vollem Gange, so machen sich viele Familienmitglieder auf den Weg zu Besuchen. Sollten Sie dabei aber auf einen Schlitten des Weihnachtsmannes treffen und mit einem Rentier kollidieren, ist dieser Schaden nicht von der Fahrzeugteilversicherung umfasst. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist ein Rentier kein Haarwild.
Sollte ihre Reiseroute durch Bulgarien führen müssen Sie Folgendes beachten. Ist eine als Weihnachtsmann verkleidete Statue einer historischen politischen Person nachgeahmt, darf die Statue keine desillusionierenden Zweifel an der Existenz des Weihnachtsmannes hervorrufen. In diesem Fall handelt es sich um einen satirischen Protest eines Lokalpolitikers, der von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat.
Festigkeitsstreitereien
Wer kennt es nicht. In vielen Familien kommt es zu den Feiertagen immer mal wieder zu kleineren oder auch größeren Streitereien.
Nach den Weihnachtsfeiertagen gilt es, wie sonst auch, die weihnachtlich geschmückten Bäume abzuschmücken. Das Oberlandesgericht Schleswig hatte über folgenden Fall zu entscheiden. Dekoriert jemand seine elf Meter hohe Fichte auf seinem Hausgrundstück mit Hilfe der Freiwilligen Feuerwehr stellt sich eine Frage der Haftung. Fällt ein Helfer der Freiwilligen Feuerwehr von der Leiter und erleidet eine Körperverletzung – wer haftet in diesem Fall? In diesem Fall stehen dem Geschädigten keine Amtshaftungsansprüche zu.
Den nächsten Fall hatte das Oberlandesgericht Nürnberg zu entscheiden. Viele Paare oder Ehepaare trennen sich nach Weihnachten. Dabei wird auch oft über Gegenstände entschieden, die während der Ehe gemeinsam zugelegt wurden. Wie sieht das bei einem Fleischfondue-Topf aus? Es erscheint nach Ansicht des Gerichts nicht zwangsläufig als unbillig, wenn ein Ehegatte den Topf mitnimmt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der andere Ehepartner ohnehin über einen eigenen Fondue-Topf verfügt.
Wir wünschen Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr!
Quellen:
Oberlandesgericht Koblenz, Beschl. v. 07.07.1982, Az. 1 Ss 314/82
OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 25.06.2003, Az. 7 U 190/02
Europäischer Gerrichtshof für Menschenrechte, Urt. v. 06.04.2021, Az. 10.783/14
OLG Schleswig, Urt. v. 29.08.1996, Az. 11 U 24/95
OLG Nürnberg, Beschl. v. 05.08.2005, Az. 7 UF 382/05
https://jurios.de/2021/12/24/juristische-weihnachten-7-weihnachtliche-urteile-zum-fest/
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.