Rechtsnews 17.12.2012 Julia Brunnengräber

Eilantrag von NABU und BUND gegen Elbvertiefung

Die Umweltschutzvereinigungen NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) und BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) waren mit ihrem Eilantrag gegen die Elbvertiefung erfolgreich. Mit Elbvertiefung ist eine Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe (zwischen Hamburger Hafen und Elbmündung) für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe gemeint. An diese modernen Schiffe sollte die Tiefe der Elbe angepasst werden. NABU und BUND haben sich mit ihrem Eilantrag gegen einen diesbezüglichen Planfeststellungsbeschluss gewendet und erreicht, dass nicht mit den Arbeiten begonnen werden darf, sieht man von den Maßnahmen zur Umsetzung des Ufersicherungskonzepts Altenbrucher Bogen und zur Baufeldräumung ab. Die beiden Umweltschutzvereinigungen haben ihre Gründe für ihr Eingreifen. Sie sehen Verstöße gegen Vorschriften des Gewässer-, des Gebiets- und des Artenschutzsrechts.

BVerwG ordnet Baustopp an

Das BVerwG hat deshalb einen Baustopp angeordnet und damit den Eilantrag im Sinne von NABU und BUND berücksichtigt, weil verhindert werden muss, dass unionsrechtlich geschützte Gemeinwohlbelange beeinträchtigt werden. Es gibt noch offene Fragen, die den Gewässer-, Gebiets- und Artenschutz betreffen. Beginnt der Bau, werden Initialbaggerung und strombauliche Maßnahmen vorgenommen. Das BVerwG verweist darauf, dass solche tatsächlichen und rechtlichen Fragen erst im Hauptsacheverfahren verlässlich geklärt werden können. 

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2012, Az.: BVerwG 7 VR 7.12

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