Rechtsnews 04.04.2013 Julia Brunnengräber

Ablehnung eines Pflegers wegen fehlender Religionszugehörigkeit

Einige Krankenhäuser werden von der katholischen Kirche getragen. Heißt das aber auch, dass die Angestellten katholisch oder christlich sein müssen oder irgendeine Religionszugehörigkeit aufweisen sollen? In diesem Fall wurde ein Intensivpfleger wegen fehlender Religionszugehörigkeit abgelehnt. Das Arbeitsgericht Aachen hatte darüber zu entscheiden, ob das zulässig ist oder nicht.

Fehlende Religionszugehörigkeit als Ablehnungsgrund?

Objektiv gesehen war der Bewerber für die Stelle geeignet. Seine Bewerbung wurde aber zurückgewiesen. Der Grund war, dass er nicht Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist. Das wollte der Bewerber nicht auf sich sitzen lassen, da er sich diskriminiert fühlte. Er klagte dagegen an. Er verlangte eine Entschädigungszahlung, die in der Höhe drei Bruttomonatsgehältern entspricht, die er als Angestellter des Krankenhauses, wäre er eingestellt worden, verdient hätte.

Arbeitsgericht: Ablehung wegen fehlender Religionszugehörigkeit bei fachlicher Eignung diskriminierend

Tatsächlich hatte er vor dem Arbeitsgericht Aachen Erfolg, auch wenn er nicht die gesamte Entschädigungsforderungssumme zugesprochen bekam. Das Gericht erklärte, dass es diskriminierend sei, wenn ein geeigneter Bewerber nur deshalb zurückgewiesen wird, weil er keine Religionszugehörigkeit vorweisen kann. Das führt zu einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG. Nach ihren eigenen Vorgaben in § 3 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes darf die katholische Kirche nur bei der Besetzung von Stellen „im pastoralen, katechetischen sowie in der Regel im erzieherischen Bereich und bei leitenden Aufgaben“ die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche verlangen. Bei allen übrigen Stellen kann das nicht gefordert werden. Vielmehr müssen fachliche Tüchtigkeit, gewissenhafte Erfüllung der übertragenen Aufgaben und Zustimmung des Bewerbers zu den Zielen der Einrichtung gegeben sein.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Kläger erhält Entschädigungszahlung

Das AG erklärte, dass laut § 15 Abs. 2 AGG eine Entschädigung wegen Diskriminierung im Einstellungsverfahren tatsächlich bis zu drei Bruttomonatsgehälter betragen kann. Hier erhielt der Kläger aber nur eine Entschädigung in Höhe eines Bruttogehalts. Das AG stufte die Folgen für ihn als Bewerber eher gering ein. 

  • Quelle: Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Aachen vom 14. Dezember 2012, Az.: 2 Ca 4226/11

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Steffan Schwerin ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Steffan Schwerin - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
34,99 * 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 54,99 * 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive