Der Fußballprofi Peer Kluge hatte beim Arbeitsgericht Berlin einen Antrag gestellt. In diesem ging es darum, dass er am Training der Lizenzmannschaft von Hertha BSC – also am Profitraining – teilnehmen wollte. Das Arbeitsgericht Berlin hatte darüber zu entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird oder ob dieser zurückzuweisen ist.
Peer Kluge stellte Antrag auf einstweilige Verfügung
Hertha BSC hatte Herrn Kluge dazu aufgefordert, vorübergehend beim Training und Spielbetrieb der zweiten Fußballmannschaft teilzunehmen anstatt beim Fußballtraining der Profis. Infolgedessen stellte Peer Kluge den Antrag, um eine einstweilige Verfügung zu erreichen und wieder am Profitraining teilnehmen zu können.
Entscheidung des Arbeitsgerichts
Das Arbeitsgericht wies Peer Kluges Antrag zurück und zwar deswegen, weil Herr Kluge durch Unterzeichnung seines Arbeitsvertrages zugestimmt hatte, auch am Training der zweiten Mannschaft teilzunehmen. Dies stand in dem Arbeitsvertrag geschrieben. Solche vertraglichen Bestimmungen sind bindend und rechtswirksam, betonte das Gericht.
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- Quelle: Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Berlin vom 18. Februar 2014, Az.: 38 Ga 2145/14
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