Rechtsnews 25.11.2022 Alex Clodo

Ist der Ausdruck „Gollum“ eine Beleidigung?

Beleidigungen gehören mittlerweile – traurigerweise – zum Alltag eines jeden Menschen dazu. In einem aktuellen Fall hatte das Landgericht München I die Frage zu klären, ob der Begriff „Gollum“ eine Beleidigung darstellen kann. Im Fall bezeichnete eine Bürgerbewegung einen Wissenschaftler in einem Flyer als „Gollum“. Wie entschied das Gericht und wie begründet es seine Entscheidung?

Beleidigung greift in das Persönlichkeitsrecht ein

Das Landgericht München I entschied, dass die Bezeichnung einer Person als „Gollum“ geeignet ist, rechtswidrig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht einzugreifen. Somit entschied das LG in diesem Sinne, dass eine Bürgerbewegung es unterlassen müsse, einen Wissenschaftler so zu bezeichnen.

Der Fall stellte sich detailliert wie folgt dar: In einem Flyer bezeichnete eine Bürgerbewegung, der in der Öffentlichkeit verteilt wurde, einen Wissenschaftler als „Gollum“. Gollum ist eine Figur aus den Fantasyromanen „Der Hobbit“ und „Der Herr der Ringe“ von J. R. R. Tolkien. Laut des Gerichts ist dieser ein Hobbit, der durch den Ring der Macht zu einem „nicht positiv besetzten Wesen“ wird, negativ konnotiert.

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Es handele sich zudem um eine unwahre Tatsachenbehauptung, wenn die Benennung als „Gollum“ ausdrücken solle, dass der Wissenschaftler keine entsprechende wissenschaftliche Bildung habe. Eine solche habe der klagende Wissenschaftler nämlich hinreichend nachgewiesen.

Kann die Äußerung als Satire eingeordnet werden?

Laut Gericht sei die Äußerung auch nicht als Satire einzuordnen. Die Richter sind der Ansicht, dass weder ein Missstand angeprangert, noch „ein Widerspruch zwischen Anspruch und Realität“ aufgedeckt wird. Daher darf die Bürgerbewegung den Wissenschaftler nicht weiter so bezeichnen und nennen. 

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Quelle:

Landgericht München I, Beschl. v. 14.11.2022, Az. 25 O 12738/22

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-25o1273822-gollum-beleidigung-wissenschaftler-herr-der-ringe-allgemeines-persoenlichkeitsrecht-ehrverletzende-aeusserung/

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