Rechtsnews 09.01.2016 Christian R.

Versuchter Mord oder nur gefährliche Körperverletzung?

Vor dem Landgericht Osnabrück wurde kürzlich ein Fall
verhandelt, bei dem die Frage zu klären war, ob die Tat eines Mannes als
versuchter Mord oder als gefährliche Körperverletzung einzustufen ist. Im
Verlauf eines Handgemenges hatte der Mann eine Pistole gezogen und damit
dreimal auf einen ehemaligen Mitarbeiter seines Betriebes geschossen.
Anschließend schlug er den Mann noch mit der Waffe auf den Kopf.

Ein Streit eskaliert
und es kommt zum Schusswaffeneinsatz

Der vor dem Gericht nun verhandelten Tatsituation ging
folgendes voraus: der geschädigte Mann war Angestellter des Beklagten. Er
arbeitete in dessen Betrieb als Eisenflechter und vermittelte zusätzlich
Aufträge an den Betrieb. Zum Zeitpunkt der verhandelten Tat war der Geschädigte
nicht mehr Mitarbeiter im Betrieb des beklagten Pistolenschützen. Der Beklagte,
der sich in einer finanziell angespannten Situation befand, war der Auffassung,
dass sein ehemaliger Mitarbeiter noch über Unterlagen verfüge, die ihm dabei
helfen könnten, finanzielle Forderungen gegenüber einem Kunden einzutreiben. Diese
Unterlagen wollte der Mann nun von seinem ehemaligen Angestellten haben. Die
beiden Männer trafen vor der Wohnung des Geschädigten aufeinander. Es kam zu
einem Handgemenge. Der Beklagte zog daraufhin eine Pistole, eine Browning
mit 7,65 mm Kaliber, und feuerte drei Schüsse ab. Zwei der Schüsse trafen den Geschädigten
im linken Oberschenkel und der Getroffene sank zu Boden. Im Anschluss versetzte
der Schütze dem geschädigten mit der Waffe noch einen Schlag auf den Kopf.

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Schusswaffeneinsatz:
versuchter Mord oder gefährliche Körperverletzung?

Die Anklage gegen den Schützen ging aufgrund der Tat davon
aus, dass ein versuchter Mord vorlag. Das Landgericht musste nun prüfen ob dies
der Fall war, oder ob stattdessen nur eine gefährliche Körperverletzung stattgefunden
hatte. Die zuständigen Richter führten zunächst aus, dass sie keinen Zweifel
hätten, dass der Pistolenschütze eine körperliche Schädigung des Opfers
billigend in Kauf genommen habe. Allerdings gingen sie davon aus, dass der Mann
die Pistole nur mitgenommen hatte, um seinen ehemaligen Mitarbeiter zu bedrohen.
Eine von vornherein bei dem Mann vorhandene Absicht, die Waffe auch
einzusetzen, erkannten die Richter nicht.

Pistolenschütze wegen
gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafe verurteilt

Das Gericht verurteilte den Mann daher wegen gefährlicher
Körperverletzung (§ 224 Strafgesetzbuch) zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von
drei Jahren und sechs Monaten. Zusätzlich verurteilte das Gericht den Mann zur
Zahlung von 10.000 € Schmerzensgeld zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von
18,28 €. Die Verteidigung des Verurteilten kündigte an, gegen das Urteil des
Landgerichts Osnabrück Rechtsmittel einzulegen. Ob in der Sache also noch ein
anders Strafmaß gefunden werden wird, ist noch unklar.

  • Quelle: Landgericht Osnabrück, Pressemitteilung 64/15

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