Rechtsnews 27.05.2015 Christian R.

Schadensersatz wegen Pferdetritt?

Beim Umgang mit Pferden ist Vorsicht geboten. Immer wieder ziehen sich Menschen dabei Verletzungen zu, etwa wenn die etwa 500 Kg schweren Tiere unversehens nach hinten austreten. Schwere Verletzungen zog sich im Dezember 2010 auch ein Hufschmied in Ochtrup (NRW) zu, als er mit dem Beschlagen eines Wallachs beschäftigt war. Die Frage ob, und wenn ja in welchem Umfang die Halter des Tieres dem Hufschmied nun zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verpflichtet sind, beschäftigte die Gerichte.

Beim Beschlagen des im Jahr 2010 dreizehn Jahre alten Wallachs auf einem Hof in Ochtrup bei Münster zog sich der Hufschmied schwere Verletzungen an Fußgelenk und Sprunggelenk zu. Wie genau es zu den Verletzungen kommen konnte, ist zwischen Hufschmied und Pferdehaltern umstritten. Der Schmied musste mehrfach operiert werden und ist bis zum heutigen Tage berufsunfähig.

Der geschädigte Hufschmied klagte als Konsequenz aus dem Unfall auf gegen die Pferdehalter auf Schadensersatz und verlangte 50.000 Euro für den erlittenen materiellen Schaden, 30.000 Euro Schmerzensgeld sowie eine monatliche Rente von 1.400 Euro.

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Durch Pferd verursachter Schaden beschäftigt die Gerichte

In erster Instanz sprach das zuständige Landgericht dem Hufschmied einen Anspruch auf Schadensersatz zu, allerdings nur in verringertem Umfang. Hiergegen legte der Hufschmied Rechtsmittel ein, sodass der Fall vor das Oberlandesgericht Hamm kam.

Der zuständige 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts korrigierte nun die Entscheidung aus der Vorinstanz und sprach dem Hufschmied Schadensersatz in voller Höhe zu.

Nach Ansicht der Richter hat kein Mitverschulden des Geschädigten vorgelegen, dieser habe dem Tier beispielsweise keine Schmerzen zugefügt oder auf sonstige Weise das Austreten des Wallachs provoziert. Das Beschlagen eines Pferdes stelle zudem eine Tätigkeit dar, bei der zwar regelmäßig mit erhöhten Tiergefahr zu rechnen sei – diese entbinde jedoch nicht die Halter des Tieres von ihrer Haftungspflicht. 

  • Quelle: Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.04.2015 – 14 U 19/14 – 

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