Bei dem Amoklauf von Winnenden starben 16 Menschen. Der
junge Täter befand sich ein halbes Jahr zuvor in ambulanter psychiatrischer
Behandlung, hätte die Tat also verhindert werden können? Sein Vater hat nun
eine Schadensersatzklage gegen die behandelnden Ärzte eingereicht.
Vater von Amokläufer
muss Schadensersatz leisten
Der 17-jährige Tim K. hatte am 11. März 2009 an seiner
ehemaligen Schule in Winnenden 15 Menschen und sich selbst getötet. Als
Mordwaffe benutzte er eine Pistole, die unverschlossen und mit Munition im
Schlafzimmer seiner Eltern aufbewahrt worden war. Aufgrund dessen wurde der
Vater wegen 15-facher fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung
verurteilt. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten
und musste Schadensersatz und Schmerzensgeld in umfangreicher Höhe leisten. Insbesondere
die Unfallkasse Baden-Württemberg verlangte von ihm einen Ersatz für die
Behandlungskosten der Opfer. Inzwischen wurden mehr als 2 Millionen Euro von der
Versicherung des Vaters geleistet, weitere Zahlungen stehen noch aus.
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Wie hoch ist der
Schadensersatz wegen einem Behandlungsfehler?
Nun reichte er vor dem Landgericht Heilbronn Klage gegen die
Ärzte und Therapeuten seines Sohnes ein. Als Begründung führte er an, dass die
Mediziner ihn vor seinem Sohn hätten warnen sollen, sodass dessen Tat hätte verhindert
werden können. Tim K. hatte im September 2008 insgesamt vier Gespräche mit Ärzten
und Therapeuten in einem Zentrum für Psychiatrie geführt. Der Vater wirft den Ärzten
nun vor, Behandlungsfehler begangen zu haben und verlangt eine Beteiligung am Schadensersatz
in Höhe von rund vier Millionen Euro, der an die Hinterbliebenen, die Stadt
Winnenden und die Unfallkasse gezahlt werden soll. Laut den Protokollen wies
der junge Mann bereits damals Tötungsphantasien auf, dennoch wurde lediglich
eine soziale Phobie diagnostiziert. Die Verteidigung wies den Vorwurf zurück. Die
Fachleute hätten eine umfangreiche Behandlung empfohlen, die jedoch nie
stattfand. Außerdem sei der Amoklauf nicht vorhersehbar gewesen. Die vier
Experten verweigerten in Hinblick auf die ärztliche Schweigepflicht eine
Aussage, die über den Inhalt der Akten hinausging.
Quelle:
http://www.stimme.de/heilbronn/hn/Sieben-Jahre-nach-Winnenden-Vater-von-Amoklaeufer-verklagt-Aerzte;art31502,3598765
http://www.landgericht-heilbronn.de/pb/,Lde/Zivilsachen+12_+KW+2016/?LISTPAGE=1185192
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