Lärmbelästigung durch Gewerbe ist allgegenwärtig. Doch was, wenn der Lärm unerträglich wird? Besonders in Wohngebieten und Mischgebieten, wo Wohnen und Gewerbe aufeinandertreffen, ist Lärmschutz ein wichtiges Thema. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Aspekte von Gewerbelärm, erklärt die geltenden Ruhezeiten und gibt Ihnen konkrete Tipps, wie Sie sich gegen unzumutbaren Lärm wehren können.
Was ist Gewerbelärm und wann ist er unzulässig?
Was versteht man unter Gewerbelärm?
Unter Gewerbelärm versteht man Geräuschemissionen, die von gewerblichen Betrieben ausgehen. Das können beispielsweise Geräusche von Maschinen, Lieferverkehr, Lüftungsanlagen oder auch Musik aus Gaststätten sein. Entscheidend ist, dass der Lärm in seiner Art, Intensität und Dauer geeignet ist, die Nachbarschaft erheblich zu belästigen („…“ § 3 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)).
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Wann ist Gewerbelärm unzulässig?
Gewerbelärm ist dann unzulässig, wenn er die Immissionsrichtwerte überschreitet, die in der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) festgelegt sind. Diese Richtwerte sind abhängig von der Art des Gebiets (z.B. reines Wohngebiet, Mischgebiet) und der Tageszeit („…“ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm)).
Was ist ein Mischgebiet?
Ein Mischgebiet dient sowohl dem Wohnen als auch der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Hier gelten andere, meist höhere Immissionsrichtwerte als in reinen Wohngebieten („…“ § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO)).
Welche Ruhezeiten gelten in Wohngebieten und Mischgebieten?
Was sind Ruhezeiten?
Ruhezeiten sind Zeiten, in denen besondere Rücksicht auf die Ruhebedürfnisse der Nachbarn zu nehmen ist. Diese sind in der Regel in den Landes-Immissionsschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt, können aber auch durch kommunale Satzungen oder Verordnungen (Lärmschutzverordnung) konkretisiert werden. Typische Ruhezeiten sind die Nachtruhe (meist von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr), die Mittagsruhe (oft von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr) und die Sonn- und Feiertagsruhe („…“ Beispiel: § 3 LImSchG Berlin).
Gelten in Mischgebieten andere Ruhezeiten als in Wohngebieten?
Ja, in Mischgebieten können die Ruhezeiten aufgrund der Mischnutzung etwas großzügiger ausgelegt sein als in reinen Wohngebieten. Es ist jedoch immer eine Einzelfallprüfung erforderlich, bei der die konkreten Umstände und die Zumutbarkeit der Lärmbelästigung berücksichtigt werden.
Wie kann ich mich gegen Lärmbelästigung wehren?
Schritt 1: Das Gespräch suchen
Der erste Schritt sollte immer das direkte Gespräch mit dem Verursacher des Lärms sein. Oft lassen sich Probleme auf diese Weise unbürokratisch lösen.
Schritt 2: Beweise sichern
Wenn das Gespräch nicht zum Erfolg führt, sollten Sie Beweise sammeln. Führen Sie ein Lärmprotokoll, in dem Sie Datum, Uhrzeit, Art und Dauer des Lärms dokumentieren. Auch Zeugenaussagen und Tonaufnahmen können hilfreich sein.
Schritt 3: Behörden einschalten
Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt oder die Umweltbehörde Ihrer Gemeinde. Diese können den Gewerbebetrieb überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen anordnen, um den Lärm zu reduzieren.
Schritt 4: Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen
Wenn die behördlichen Maßnahmen nicht ausreichen oder Sie zivilrechtliche Ansprüche (z.B. Unterlassung, Schadensersatz) geltend machen wollen, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. Ein Anwalt kann Sie umfassend beraten und Ihre Interessen gegenüber dem Gewerbebetrieb und den Behörden vertreten.
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Beispiele für die Anwendung der Gesetze
- Beispiel 1: Ein Restaurant in einem Mischgebiet spielt bis spät in die Nacht laute Musik. Anwohner beschweren sich beim Ordnungsamt. Das Ordnungsamt misst den Schallpegel und stellt fest, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm überschritten werden. Das Restaurant muss die Musiklautstärke reduzieren und die Ruhezeiten einhalten („…“ § 15 BImSchG i.V.m. TA Lärm).
- Beispiel 2: Eine Schlosserei in einem Wohngebiet verursacht tagsüber erhebliche Lärmbelästigungen durch Hämmern und Schleifen. Die Nachbarn wenden sich an einen Anwalt. Dieser erwirkt eine einstweilige Verfügung, die der Schlosserei untersagt, die lärmintensiven Arbeiten während der Mittagsruhe durchzuführen („…“ § 940 Zivilprozessordnung (ZPO)).
- Beispiel 3: Ein Supermarkt in einem Mischgebiet erhält nachts Lieferungen, die mit erheblichem Lärm verbunden sind. Anwohner beschweren sich beim Betreiber und beim Ordnungsamt. Der Supermarkt muss die Lieferzeiten ändern oder lärmmindernde Maßnahmen ergreifen (z.B. Einsatz leiserer Fahrzeuge) („…“ § 22 BImSchG).
Mögliche Hindernisse und wie Sie ihnen begegnen
Hindernis | Lösungsansatz |
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Beweisschwierigkeiten | Führen Sie ein detailliertes Lärmprotokoll, suchen Sie Zeugen, machen Sie Tonaufnahmen (mit Vorsicht, da dies rechtliche Fragen aufwerfen kann). |
Uneinsichtiger Gewerbetreibender | Schalten Sie die Behörden ein, nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch. |
Komplexe Rechtslage | Konsultieren Sie einen auf Immissionsschutzrecht spezialisierten Anwalt. |
Hohe Kosten | Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. |
Geprüfte Links zu Gesetzen
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Anwälte für Umweltrecht
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