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Rechtsnews 06.09.2023 Alex Clodo

Herbst 2023: Welche Rechte und Pflichten gelten?

Der Herbst als dritte Jahreszeit des Jahres steht vor der Tür und beschert uns bunte Bäume und leckeres Obst aus dem eigenen Garten. Doch gerade jetzt beschweren sich immer mehr Mitbürger, Mieter und Nachbarn über Herbstlaub und abfallendes Obst in den Gärten und auf den Straßen. Welche Rechte und Pflichten gelten im Herbst; was muss ich beachten? All das erfahren Sie hier!

Wer ist für Laub vor dem Haus zuständig?

Das Beseitigen von Laub vor dem Haus zählt grundsätzlich zu den Aufgaben des Hauseigentümers. Die Mieter sind nur für das Fegen zuständig. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich aufgeführt ist. Die Verantwortung des Vermieters liegt in diesem Fall darin, zu kontrollieren, ob die Mieter der Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Die Pflicht der Verkehrssicherheit für öffentliche Fußwege liegt in der Regel bei der Gemeinde. Oftmals wird die Pflicht zum Kehren jedoch auf die Grundstückseigentümer übertragen.

Wer muss Laub vom Nachbarn wegräumen?

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke ist der Auffassung, dass es in Bezug auf die Räumungspflicht unerheblich sei woher die Herbstblätter kommen. Es muss also auch Laub entfernt werden, dass aus dem Garten des Nachbars herübergeweht wird. Die Verantwortung liege demnach beim Hauseigentümer oder Mieter. Betroffene können allerdings eine sogenannte Laubrente gegenüber dem Eigentümer der Bäume geltend machen. Hierbei handelt es sich um einen jährlichen Beitrag (Az.: 6 U 150/82). In seltenen Fällen wird die Laubrente bei wesentlicher Beeinträchtigung des Grundstücks genehmigt. Im Extremfall müssen dann auch Äste abgesägt oder Bäume gefällt werden.

Darf man Laub vom Nachbarn zurückwerfen?

Das Zurückwerfen von Laub in Nachbarsgarten ist nicht erlaubt. Es ist sogar strafbar. Nachbarn müssen Laubfall, Nadeln und andere „Immissionen“ von Pflanzen entschädigungslos hinnehmen. Dies ging aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 1985 hervor (Az.: 9 U 161/78). Demnach müssen Verursacher herübergeworfene Nadeln und Laub von den Verursachern beseitigen. Außerdem müssen die Laubwerfer für eventuelle Reinigungskosten aufkommen.

Darf ich Herbstlaub im Wald entsorgen?

Garten- oder Hausbesitzer dürfen ihren „Laub-Abfall“ nicht einfach in den Wald werfen. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen warnt in diesen Fällen sogar vor einer Bußgeldstrafe. Grünabfälle müssen Hauseigentümer oder Mieter auf einem Wertstoffhof entsorgen, wenn dies weder auf dem Kompost noch in der Biotonne möglich ist. Außerdem ist auch die Entsorgung der Blätter in der Restmülltonne untersagt.

Darf man Laubbläser benutzen?

Grundsätzlich ist die Benutzung von Laubbläsern erlaubt. Jedoch sollte man hierbei auf die Tageszeit achten. Die Geräte dürfen Anwohner aufgrund der hohen Lärmbelästigung ausschließlich an Werktagen von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr benutzen. Dies geht aus der Bundesimmissionsschutzverordnung hervor. Werktags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr dürfen besonders leise Geräte, die mit dem EG-Umweltzeichen gekennzeichnet sind, genutzt werden. Wer sich nicht an die vorgegebenen Ruhezeiten hält, kann mit einem Bußgeld rechnen.

Gibt es Schadenersatz, wenn man auf Laub ausrutscht?

Grundsätzlich gelten bei Laub die gleichen Grundsätze wie bei Schnee. Hauseigentümer oder Mieter haben Sorge dafür zu tragen, dass Passanten und Postboten das Grundstück und den dazugehörigen Bürgersteig sicher betreten können. Kommt es zu Verletzten, können Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend gemacht werden.

Darf ich Fallobst vom Nachbarsbaum essen?

Dies ist gesetzlich geregelt. „Früchte, die von einem Baum oder einem Strauch auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks.“ Das bedeutet, dass das Obst, welches in den eigenen Garten fällt (weil die Äste beispielsweise über dem Zaun hängen) dem Grundstücks-Inhaber gehört und demnach gegessen werden darf.
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