Rechtsnews 17.08.2015 Christian Schebitz

Eingriff in die Panoramafreiheit sorgt weiterhin für Diskussionsstoff

Für lautes Raunen bei Hobby- und Berufsfotografen und hohe mediale Aufmerksamkeit sorgt derzeit die geplante Urheberrechtsreform der Europäischen Union, die eine Änderung der Panoramafreiheit thematisiert.

EU plant Änderung des Urheberrechts

Die Diskussion beruht auf folgendem Satz aus dem Report des Europaparlaments:

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Eingriff in die Panoramafreiheit sorgt weiterhin für Diskussionsstoff erhalten

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“Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte.”

Bislang ermöglicht die Panoramafreiheit es, öffentliche Gebäude und Kunst im öffentlichen Raum fotografieren und die Aufnahmen verwerten zu dürfen, ohne dafür die Erlaubnis des Urhebers, also des Architekten oder des Künstlers, einholen zu müssen.

Was ist die Panoramafreiheit beim Fotografieren?

In der geplanten Änderung sehen Aktivisten und Fotografen eine Gefährdung der Panoramafreiheit, denn sie könnte zur Folge haben, dass bei Bildern, auf denen geschützte Werke zu sehen sind, erst eine Genehmigung beim Urheber des Werkes eingeholt werden muss, bevor das Foto veröffentlicht werden darf. Auch die Veröffentlichung von Urlaubsbildern und Selfies mit dem Eiffelturm oder London Eye im Hintergrund auf der Social Media Plattform Facebook könnte somit zum Problem werden, da es sich bei Facebook um ein kommerzielles Unternehmen handelt und sich User nicht auf die unkommerzielle Verwendung berufen könnten.

Wann wird eine Genehmigung für das Hochladen eines Fotos benötigt?

Nach den jüngsten Entwicklungen deutet alles daraufhin, dass die geplante EU-Reform keine Auswirkungen auf die Panoramafreiheit haben wird, denn das Plenum des EU-Parlaments sprach sich mit deutlicher Mehrheit gegen eine Einschränkung der Panoramafreiheit aus. Bindend ist letztendlich jedoch, was die EU-Kommission beschließt, deren Entscheidung derzeit noch aussteht.

In Deutschland ändert sich in Bezug auf die Panoramafreiheit vorerst nichts, sodass Fotos von Touristen-Attraktionen weiterhin bedenkenlos gepostet und auch kommerziell verwendet werden dürfen. In einigen anderen EU-Ländern herrschen jedoch strengere Regelungen, unter anderem in Frankreich und Griechenland. Das Anstrahlen des Eiffelturms beispielsweise ist moderne Kunst. Wer ein Foto davon im Internet hochlädt, braucht dafür die Genehmigung des Veranstalters.

Wann liegt beim Fotografieren von Personen eine Unrheberrechtsverletzung vor?

Das Recht am Bild ist immer wieder Auslöser von öffentlichen Diskussionen. Besonders brisant ist dieses Thema auch, wenn es um das Fotografieren von Personen und die Frage nach der Persönlichkeitsverletzung geht. Im Artikel „Unerlaubtes Fotografieren stellt Persönlichkeitsverletzung dar“ wird auf diese Thematik ausführlich eingegangen.

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