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Rechtsnews 06.08.2015 Christian Schebitz

Netzpolitik.org – Schuldig wegen Landesverrats?

Das Thema des Landesverrats in Zusammenhang mit der Internetplattform Netzpolitik.org hat die Gesellschaft und die Politiker in den letzten Tagen stark aufgewühlt. Dabei wurde wiederholt die Frage gestellt, ob das Vorgehen der Journalisten den Tatbestand des Landesverrats begründet und ob ihre Pressefreiheit eingeschränkt wurde. Hintergrund der Diskussion war die Veröffentlichung zweier kritischer Artikel auf Netzpolitik.org.

Wieso wurden die Betreiber von netzpolitik.org angeklagt?

Die Internetplattform netzpolitik.org beschäftigt sich nach eigenen Angaben mit digitalen Freiheitsrechten und Fragen rund um Internet, Gesellschaft und Politik. Dort war im Februar 2015 ein Artikel erschienen, der aus den internen Unterlagen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zitiert hatte. Er enthielt Pläne des Inlandsgeheimdienstes, die sich mit der Auswertung von Internetinhalten beschäftigten. Hans Georg Maaßen, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, erstattete daraufhin Anzeige gegen Unbekannt, erwähnte dabei jedoch die Namen des Betreibers und des Autors. Die Klage wurde beim Staatsschutz des Landeskriminalamtes in Berlin eingereicht, der diese dem Generalbundesanwalt zur Prüfung vorlegte.

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Als im April 2015 ein neuer Artikel mit internen Angaben erschien, wurde eine zweite Strafanzeige eingereicht. Diese wurde vom damaligen Bundesanwalt Harald Range untersucht. Er forderte ein Gutachten an, aus dem ersichtlich werden sollte, ob tatsächlich Staatsgeheimnisse verraten worden waren. Nach dessen Erhalt leitete er ein Vermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen ein. Dabei ordnete er an, dass aufgrund der Freiheit der Presse und der Meinung nicht gegen die Journalisten vorgegangen werden dürfe. Demnach ist weder eine Beobachtung der Verdächtigen noch eine Untersuchung ihrer Räumlichkeiten erlaubt. Zusätzlich informiert Range das Bundesjustizministerium und fordert ein externes Gutachten an, wodurch überprüft werden soll, ob es sich um Staatsgeheimnisse handele.

Im Juli 2015 erhielten die beiden Journalisten schließlich einen Brief, in dem sie über den Beginn des Ermittlungsverfahrens informiert wurden. Sie veröffentlichten diesen im Internet – mit dem Ergebnis einer erhitzten Diskussion um die Pressefreiheit. Harald Range wurde für den Skandal verantwortlich gemacht und musste als Folge seinen Posten verlassen und frühzeitig in Rente gehen.

Klage wegen Landesverrats für netzpolitik.org?

Ob die beiden Journalisten Landesverräter sind oder nur ihre Rechte im Rahmen der Pressefreiheit genutzt haben, ist bis heute umstritten. Landesverrat liegt nach § 94 des Strafgesetzbuches vor, wenn Staatsgeheimnisse absichtlich an Außenstehende weitergegeben werden, um Deutschland zu schaden.

Nach eigenen Angaben haben die Journalisten lediglich als Zeugen fungiert und sehen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft als Angriff auf ihre Pressefreiheit an. Man prangere sie als Mittäter an, doch das schüchtere sie nicht ein. Sie sind fest entschlossen, gegen diese ungerechte Behandlung vorzugehen und wollen auch den Rest der Gesellschaft mobilisieren, um ihr weiterhin Informationen zu liefern, die der Bevölkerung ansonsten vorenthalten werden. Die Berichterstattung auf netzpunkt.org soll den Menschen die Augen öffnen und ihnen dabei helfen, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Die beiden Angeklagten werden auch durch andere Journalisten in ihrer Arbeit bestärkt. Gerhart Baum von Spiegel online bezeichnet den Vorwurf des Landesverrats als absurd. Netzpolitik.org hat die Gesellschaft über verfassungs- und gesetzeswidrige Vorgehensweisen der Nachrichtendienste aufgeklärt. Dabei sollte Deutschland keinen Schaden nehmen oder auf irgendeine Art und Weise benachteiligt werden. Durch die Berichterstattung der Journalisten wurde lediglich eine politische Debatte innerhalb der Gesellschaft ermöglicht und nicht die äußere Sicherheit Deutschlands bedroht. Zudem handelten die Blog-Verfasser nicht vorsätzlich bezüglich des Vorliegens von Staatsgeheimnissen.  Eine Strafbarkeit aufgrund von Landesverrat komme somit nicht in Betracht.

Anerkennung für ihre Arbeit erhalten die Journalisten auch durch die Bundesregierung und die deutsche Industrie, denn von dieser erhalten sie eine Auszeichnung als „Ausgezeichneter Ort“ – von Deutschland – Land der Ideen.

Quellen:

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