Rechtsnews 31.03.2016 Theresa Smit

Mordfall Friederike von Möhlmann: Reform der Verjährungsfrist?

Ein junges Mädchen wurde missbraucht und ermordet, der
Mörder aufgrund mangelnder Beweislage freigesprochen. Kann es 30 Jahre später einen
neuen Strafprozess geben, wenn sich die Beweislage ändert? Können
Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden?

Neue Beweislage im
Mordfall Friederike von Möhlmann

Die damals 17-jährige Friederike von Möhlmann wurde im Jahr
1981 vergewaltigt und ermordet. Der Verdächtige Ismet H. wurde 1982 zu einer
lebenslangen Haftstrafe verurteilt, die jedoch bereit ein Jahr später im Rahmen
einer Revision vor dem Bundesgerichtshof aufgehoben wurde. Der junge Mann wurde freigesprochen
und erhielt eine Haftentschädigung. Da der Freispruch rechtskräftig ist, kann er
nur zurückgenommen werden, wenn der Verdächtige die Tat gesteht. Die Rechtslage
sollte mehr als 30 Jahre nach der Tat im Jahr 2013 zum Problem werden, als die DNA des
Täters an der Unterwäsche des Mädchens und weitere Beweise festgestellt werden
konnten. Obwohl die Beweislage eindeutig ist, kann kein neuer Strafprozess in
Gang gesetzt werden, das wäre nur möglich, wenn Ismet H. die Tat gesteht.

Rechtsanwalt verlangt
Reform der Verjährungsfrist

Der Vater von Friederike wollte sich jedoch nicht geschlagen
geben und reichte eine Zivilklage vor dem Landgericht Lüneburg ein, im Rahmen
derer er 7.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Dadurch will er erreichen, dass
die Täterschaft eindeutig festgestellt wird und unter Umständen als Grundlage
für einen neuen Strafprozess dienen kann. Das Gericht wies ihn jedoch ab, da
die zivilrechtlichen Ansprüche nach Ablauf von 30 Jahren verjährt sind. Der
Kläger ging dagegen vor und legte mit der Begründung Rechtsmittel ein, dass er
den Täter zuvor nicht gekannt habe und somit nicht in der Lage gewesen wäre,
diesen wegen körperlichen und seelischen Schäden zu belangen. Sein Rechtsanwalt
hält die Verjährungsfrist für verfassungswidrig und verlangt eine Neuregelung,
da sein Mandant und andere Opfer sonst erheblich benachteiligt wären.

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Welche Ansprüche auf
Schadensersatz gibt es bei Mord?

Das Oberlandesgericht Celle stellte fest, dass die
Schadensersatzansprüche nur durchgesetzt werden könnten, wenn der Tod des
Mädchens ihren Vater besonders traumatisiert habe. Dies wird von dem Senat
jedoch angezweifelt, da offenbar keine besondere emotionale Bindung bestanden
habe. Auch die psychiatrische Behandlung von von Möhlmann wurde eher in
Zusammenhang mit den Konflikten innerhalb der Beziehung zur Kindsmutter als zum
Tod seiner Tochter gebracht. Auch wird ihm vorgeworfen, seine Ansprüche nicht
bereits zuvor während des eigentlichen Prozesses oder innerhalb der
Verjährungsfrist von drei Jahren geltend gemacht zu haben. Somit scheinen die Chancen
von Möhlmann auf einen Schadensersatz gering, auch wenn die Täterschaft Ismet
H.s eindeutig anerkannt wurde. Die letztliche Entscheidung des Gerichts soll am
14. April diesen Jahres verkündet werden.

Quellen:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mordfall-frederike-von-moehlmann-ein-vater-kaempft-und-kaempft-a-1083877.html

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mordopfer-frederike-von-moehlmann-der-kampf-des-vaters-um-gerechtigkeit-a-1048901.html

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