Rechtsnews 21.03.2016 Theresa Smit

Kein Reiserücktritt beim Tod des Ehemanns

Eine Urlaubsreise ist eigentlich ein freudiges Ereignis.
Doch was ist, wenn einer der Reisepartner vor dem Antritt verstirbt? Besteht in
einem solchen Fall ein Reiserücktrittsgrund und zahlt die Versicherung?

Ist ein
Reiserücktritt im Todesfall möglich?

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Eine Frau hatte für sich und ihren Ehemann eine Reise nach
Frankreich ein halbes Jahr im Voraus gebucht. Einige Monate später schloss sie
eine Reiserücktrittsversicherung ab, die sie, ihren Ehemann und zwei weitere Personen
versichern sollte. In derselben Nacht verstarb der Ehemann jedoch unerwartet.
Da die Frau der Versicherung den Tod nicht mitteilte, nahm diese ihren Antrag
an. Drei Wochen später stornierte die Frau die Reise und gab an, durch den Tod
ihres Mannes an einer schweren psychosozialen Belastungsstörung gelitten zu
haben, sodass der Antritt der Reise unmöglich gewesen sei. Die
Reiseveranstalter stellten ihr daraufhin Stornogebühren in Höhe von 3.441,60 €
in Rechnung. Die Frau verlangte von der Versicherung, die Kosten zu übernehmen,
was diese jedoch verweigerte. Daraufhin erhob sie Klage bei dem Amtsgericht
München.

Wann muss die
Versicherung beim Reiserücktritt bezahlen?

Die Klage wurde vom zuständigen Richter abgewiesen. Als
Begründung gab er an, dass die Klägerin den Tod ihres Ehemannes sofort hätte
melden und die Reise stornieren müssen. Die späte Stornierung stelle eine
Obliegenheitsverletzung dar, sodass die Versicherung ihren Vertragspflichten
nicht mehr nachkommen müsse. Außerdem sei die Trauer um ihren Ehemann keine
Erkrankung, die in den Reiserücktrittsbedingungen enthalten sei. Die akute
Belastungsstörung könne zwar einen Schock auslösen, dieser sei jedoch keine
psychische Störung, sondern in direkten Zusammenhang mit der Trauer zu bringen.
Das Urteil ist rechtskräftig und wäre nach Angaben des Amtsgerichts auch so
ausgefallen, wenn die Versicherung bereits zu einem früheren Zeitpunkt
abgeschlossen worden wäre.

Quelle: Amtsgericht München, Urteil vom 20.08.2015, Az.: 233 C
26770/14


Diese Artikel könnten
Sie ebenfalls interessieren:

Ehe-Aus: Ehemann muss Schwiegereltern auszahlen

Kein Schadensersatz bei Schwimmbadunfall

Kfz-Meisterin darf ins All reisen

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€