Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 24.07.2023 Christian Schebitz

Die Elternzeit: Was Sie wissen sollten

Elternzeit ist ein Rechtsanspruch, der es Eltern ermöglicht, ihre Erwerbstätigkeit für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise zu unterbrechen, um sich um ihr Kind zu kümmern. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wissenswerte über die Voraussetzungen, die Dauer, die Anmeldung und die finanziellen Aspekte. Bitte beachten Sie, dass dieser Text keine Rechtsberatung darstellt, sondern nur der allgemeinen Information dient.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Anspruch auf Elternzeit haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit ihrem Kind, dem Kind ihres Ehegatten oder Lebenspartners oder einem Kind, das sie in Vollzeit- oder Adoptionspflege aufgenommen haben, in einem Haushalt leben. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie verheiratet sind oder unverheiratet. Auch Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten können Elternzeit beanspruchen.

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Die Elternzeit: Was Sie wissen sollten erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

Die Höchstdauer beträgt 36 Monate pro Kind. Davon können bis zu 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Sie muss nicht am Stück genommen werden, sondern kann in bis zu drei Zeitabschnitte pro Elternteil aufgeteilt werden. Jeder Abschnitt muss mindestens zwei Monate dauern, es sei denn, der Arbeitgeber stimmt einer kürzeren Dauer zu.

Wie wird die Elternzeit angemeldet?

Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Dabei sind die genauen Zeiträume anzugeben, für die Elternzeit genommen werden soll. Für die ersten beiden Jahre der Elternzeit muss dies spätestens sieben Wochen vor Beginn geschehen. Für den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes muss die Anmeldung spätestens 13 Wochen vor Beginn erfolgen. Der Arbeitgeber kann die Elternzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Wie wirkt sich die Elternzeit auf das Arbeitsverhältnis aus?

Während dieser Zeit ruhen die meisten Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, dass Sie weder arbeiten müssen noch bezahlt werden. Allerdings darf man während der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein, wenn man dies dem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilt. Außerdem besteht währendessen und bis zu vier Wochen danach ein besonderer Kündigungsschutz.

Welche finanziellen Leistungen gibt es während der Elternzeit?

Um den Einkommensverlust während der Elternzeit teilweise auszugleichen, gibt es das sogenannte Elterngeld. Es beträgt in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes, mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, wobei jeder Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen kann. Zusätzlich gibt es das Elterngeld Plus, das bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit gezahlt wird und bis zu 28 Monate in Anspruch genommen werden kann.

 Zudem werden Pflichtversicherte weiterhin von der Krankenkasse betreut, sind dabei allerdings von den Beitragszahlungen befreit, solange sie keine beitragspflichtigen Einkünfte beziehen.

Weitere Informationen zur Elternzeit finden Sie auf folgenden Internetseiten

Elterngeldrechner: Wie viel Geld bekomme ich?

Elterngeld und ElterngeldPlus – Bundesministerium für Familie 

Elternzeit – Bundesministerium für Familie, Senioren

Wie finde ich den richtigen Rechtsbeistand zur Elternzeit?

Auf rechtsanwalt.com können Sie ganz einfach Anwalt für Arbeitsrecht für Ihr Anliegen finden.

Je nach Dringlichkeit und Komplexität Ihrer Frage können Sie zwischen verschiedenen Formen der Rechtsberatung wählen:

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Rechtsnews

Hier können Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Urteile zum Thema informieren. Hier einige Beispiele:

Kein Anspruch auf Teilzeitarbeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers 
Keine Kürzung des Urlaubsanspruchs bei vorzeitiger Beendigung 
Keine Verlängerung wegen Corona-Pandemie 

Gesetze zur Elternzeit

Hier können Sie sich über die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit informieren, wie z.B. das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) oder das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Hier einige Paragraphen, die für Sie relevant sein könnten:

15 BEEG: Elternzeit
16 BEEG: Teilzeitarbeit während der Elternzeit
18 BEEG: Kündigungsschutz
8 TzBfG: Verringerung der Arbeitszeit

 

 

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