Was sind Pflegeeltern?
Pflegeeltern sind Personen, die ein Kind oder einen Jugendlichen aufnehmen, das/der nicht bei seinen leiblichen Eltern leben kann. Pflegeeltern bieten dem Kind ein familiäres Umfeld, in dem es sich geborgen und angenommen fühlt. Bei Pflegeeltern handelt es sich um volljährige Personen, die ein fremdes Kind in ihre familiäre Gemeinschaft aufnehmen, weil die leiblichen Eltern des Kindes ihren elterlichen Pflichten nicht mehr ausreichend nachkommen können. Zwischen dem Pflegekind und den Pflegeeltern besteht für die Dauer der Betreuung und Erziehung in der Familie ein Pflegeverhältnis. Ziel dieser Erziehungshilfe ist die Rückführung des Kindes zu seinen leiblichen Eltern. Pflegeeltern haben aber auch Rechte und Pflichten, die sie beachten müssen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was Sie als Pflegeeltern wissen müssen.
Welche Voraussetzungen müssen Pflegeeltern erfüllen?
Um Pflegeeltern werden zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie…
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Wie wird man Pflegeeltern? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
- sind volljährig und haben eine gefestigte Persönlichkeit.
- haben genügend Zeit, Raum und finanzielle Mittel für das Kind.
- sind bereit, das Kind in seiner Entwicklung zu fördern und zu unterstützen.
- respektieren die Herkunft und die Bindungen des Kindes zu seinen leiblichen Eltern.
- kooperieren mit dem Jugendamt und anderen Fachkräften.
Das Jugendamt prüft, ob Sie als Pflegeeltern geeignet sind. Dazu gehört eine Eignungsprüfung, die Ihre persönliche, familiäre und gesundheitliche Situation berücksichtigt. Außerdem müssen Sie an einem Vorbereitungskurs teilnehmen, in dem Sie über rechtliche, pädagogische und psychologische Aspekte der Pflegekinderhilfe informiert werden.
Welche Pflegeformen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Pflegeverhältnissen, je nachdem, wie lange und aus welchen Gründen das Kind bei Ihnen lebt. Die häufigsten sind
- Vollzeitpflege: Das Kind lebt dauerhaft oder für längere Zeit bei Ihnen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die leiblichen Eltern das Sorgerecht verloren haben oder nicht in der Lage sind, sich um das Kind zu kümmern.
- Kurzzeitpflege: Das Kind lebt vorübergehend bei Ihnen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich die leiblichen Eltern in einer Krisensituation befinden oder eine Erholungspause benötigen.
- Bereitschaftspflege: Das Kind lebt für kurze Zeit bei Ihnen, bis eine andere Lösung gefunden ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Kind aus einer Notsituation herausgenommen wurde oder wenn eine geeignete Vollzeitpflege gesucht wird.
Was sind die Rechte und Pflichten von Pflegeeltern?
Als Pflegeeltern haben Sie das Recht, das Kind im Alltag zu erziehen und zu betreuen. Dazu gehört auch, Entscheidungen über die schulische, medizinische und religiöse Erziehung des Kindes zu treffen. Dabei müssen Sie jedoch immer die Wünsche und das Wohl des Kindes berücksichtigen.
Als Pflegeeltern haben Sie aber auch die Pflicht, das Kind zu betreuen und zu fördern. Dazu gehört, dass Sie das Kind regelmäßig zum Arzt bringen, ihm Freizeitaktivitäten ermöglichen und es angemessen kleiden.
Außerdem sind Sie verpflichtet, mit dem Jugendamt und anderen Fachkräften zusammenzuarbeiten. Das bedeutet, dass Sie regelmäßig über das Kind berichten, an Hilfeplangesprächen teilnehmen und Besuchskontakte mit den leiblichen Eltern ermöglichen.
Wie werden Pflegeeltern finanziell unterstützt?
Als Pflegeeltern erhalten Sie vom Jugendamt eine monatliche Pauschale für den Unterhalt des Kindes. Dieser Pauschalbetrag deckt die Kosten für Ernährung, Kleidung, Unterkunft und sonstige Bedürfnisse des Kindes ab. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Alter des Kindes und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Zusätzlich erhalten Sie vom Jugendamt einen monatlichen Beitrag für Ihre Erziehungsleistung. Dieser Beitrag soll Ihre Erziehungsleistung anerkennen und Ihnen eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit ermöglichen. Die Höhe des Beitrages richtet sich ebenfalls nach dem Alter des Kindes und ist je nach Bundesland unterschiedlich.
Darüber hinaus können Sie beim Jugendamt weitere Leistungen beantragen, wenn das Kind besondere Bedürfnisse hat. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Therapien, Nachhilfe oder Freizeitangebote.
In welchen Fällen gelten die Gesetze?
Die Gesetze, die die Rechte und Pflichten von Pflegeeltern regeln, sind vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Hier einige Beispiele, wie diese Gesetze in der Praxis angewendet werden:
- Beispiel 1: Das Jugendamt möchte das Kind in einer anderen Pflegefamilie unterbringen, weil es die Pflegeeltern für nicht mehr geeignet hält. Die Pflegeeltern sind damit nicht einverstanden und wollen das Kind behalten. In diesem Fall können die Pflegeeltern beim Familiengericht eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB beantragen. Das bedeutet, dass das Gericht entscheidet, ob das Kind bei den Pflegeeltern bleiben darf oder nicht. Dabei hat das Gericht das Wohl des Kindes und seine Bindungen zu den Pflegeeltern zu berücksichtigen.
- Beispiel 2: Das Kind hat einen Unfall und muss operiert werden. Die leiblichen Eltern sind nicht erreichbar oder verweigern ihre Zustimmung. Die Pflegeeltern wollen dem Kind helfen und stimmen der Operation zu. In diesem Fall können die Pflegeeltern nach § 1688 Abs. 1 BGB die elterliche Sorge für das Kind in Angelegenheiten der alltäglichen Fürsorge ausüben. Das bedeutet, dass sie Entscheidungen treffen können, die für das Kind notwendig und dringend sind. Dazu gehört auch die Einwilligung in eine ärztliche Behandlung.
- Beispiel 3: Das Kind möchte seinen leiblichen Vater besuchen, der im Gefängnis sitzt. Die Pflegeeltern sind dagegen, weil sie befürchten, dass der Besuch dem Kind schaden könnte. In diesem Fall müssen die Pflegeeltern nach § 1685 Abs. 2 BGB dem Kind den Umgang mit dem leiblichen Vater ermöglichen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Das bedeutet, dass sie dem Kind den Umgang mit seinem Vater nicht verwehren dürfen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.
Was gibt es über Pflegeeltern zu wissen?
Hier sind einige nützliche Details, die Sie als Pflegeeltern wissen sollten:
- Sie haben Anspruch auf Beratung und Begleitung durch das Jugendamt oder einen freien Träger der Jugendhilfe. Diese stehen Ihnen bei Fragen und Problemen mit Rat und Tat zur Seite.
- Sie haben Anspruch auf eine Haftpflicht- und Unfallversicherung für das Kind. Diese wird vom Jugendamt oder dem freien Träger der Jugendhilfe abgeschlossen und bezahlt.
- Sie haben Anspruch auf einen steuerlichen Freibetrag für das Kind. Das bedeutet, dass Sie für das Kind einen Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf geltend machen können.
Wo können Sie sich weiter informieren?
Wenn Sie sich weiter über das Thema Pflegeeltern informieren möchten, können Sie die folgenden Links zu den entsprechenden Gesetzen und weiteren Quellen nutzen:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sozialgesetzbuch (SGB) VIII – Kinder- und Jugendhilfe
- Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
Welche Formen der Pflege für ein Kind gibt es?
Das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) unterscheidet zwischen mehreren Formen der Pflege. Somit gibt es die Kurzzeitpflege, die Vollzeitpflege, die Bereitschaftspflege und die Tagespflege. Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine Maßnahme, bei welcher ein Kind für eine nur kurze und befristete Zeit in einer fremden Familie untergebracht werden soll. Die Bereitschaftspflege ist wiederum eine Maßnahme, die im Fall einer Kindeswohlgefährdung genutzt wird. Das Pflegekind lebt dabei aufgrund einer Notsituation so lange in der Pflegefamilie, bis ein Entschluss über eine dauerhafte Maßnahme feststeht. Bei einer Vollzeitpflege hingegen ist ein dauerhafter Aufenthalt des Kindes in einer Pflegefamilie angedacht. Dieser Aufenthalt dauert häufig bis zur Verselbstständigung des Kindes an. Bei der Tagespflege wird das Kind tagsüber für mehrere Stunden von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut. Das Kind bleibt in diesem Fall weiterhin an seine Herkunftsfamilie gebunden.
Gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen für Pflegeeltern?
Die gesetzliche Grundlage für diese Erziehungsmaßnahme ist in § 36 des Achten Sozialgesetzbuches festgelegt (SGB VIII). Dabei kooperieren die Pflegeeltern während der gesamten Maßnahme mit dem Jugendamt. Die Betreuung und Erziehung des Kindes erfolgt im gemeinsamen Einvernehmen mit den Fachkräften des Jugendamtes durch die Festlegung von Erziehungszielen innerhalb eines zeitlichen Rahmens. Die Ziele werden in einem Hilfeplan zusammen mit den leiblichen Eltern – sofern sie sorgeberechtigt sind – den Pflegeeltern und weiteren beteiligten Fachkräften festgelegt. Je nach Alter sind auch die Kinder oder Jugendlichen an dem Hilfeplan beteiligt. Der Hilfeplan muss in regelmäßigen zeitlichen Abständen überprüft werden.
Welche Voraussetzungen müssen Pflegeeltern erfüllen?
Eine pädagogische Ausbildung ist für die Aufnahme eines Pflegekindes nicht erforderlich. Grundsätzlich müssen Pflegeeltern nicht miteinander verheiratet sein. Auch alleinstehende Personen oder Verwandte des Kindes können eine Pflegschaft übernehmen. Allerdings ist es günstiger, wenn Vater und Mutter mit eigenen Kindern als Rollenvorbilder vorhanden sind. Auch erzieherische Fähigkeiten und Erfahrungen sind hierbei von Vorteil. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sollten ebenso gesichert und die Wohnsituation für die Aufnahme eines Pflegekindes angemessen sein.
Was müssen Pflegeeltern beachten?
Bevor die Aufnahme eines Pflegekindes erfolgen kann, müssen die Rahmenbedingungen zuvor mit den Fachkräften des Jugendamtes besprochen und die Pflegekinder vermittelt werden. Pflegeeltern sollten sich grundsätzlich darauf einstellen, dass sich die familiären Strukturen und Beziehungen mit der Aufnahme eines Pflegekindes verändern können. Falls bereits leibliche Kinder in der Familie vorhanden sind, kann dies zu Streitigkeiten und Eifersucht zwischen den Kinder führen. Zudem sollte beachtet werden, dass der ständige Kontakt mit dem Jugendamt auch einen gewissen Eingriff in die Privatsphäre der Familie bedeutet. Weiterhin sollten Pflegeeltern unbedingt die psychische Verfassung des Pflegekindes beachten, da der Wechsel der Familie für ein Kind durchaus belastend sein kann.
Welche finanziellen Leistungen erhalten Pflegeeltern?
Wenn Pflegeeltern ein Pflegekind aufnehmen, haben sie gemäß § 39 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) einen Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Geldes richtet sich nach dem Alter des Kindes und setzt sich aus den Kosten für die Erziehung und dem Lebensunterhalt des Kindes zusammen. Die Auszahlung des Geldes erfolgt durch das Jugendamt und wird nicht versteuert. Dabei ist zu beachten, dass die Höhe der Pflegegelder in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich ausfallen kann. Der Betrag kann auch zwischen den Jugendämtern jeweils variieren. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. legt jährliche Beiträge fest, die für die entsprechenden Jugendämter als Richtwert zur Orientierung dienen.
Behalten die leiblichen Eltern weiterhin das Sorgerecht für das Pflegekind?
Das elterliche Sorgerecht ist gemäß Artikel 6 des Grundgesetztes (GG) verfassungsrechtlich geschützt. Dies bedeutet auch, dass das Sorgerecht gegen den Willen der Eltern nur schwer entzogen werden kann. Eine Trennung des Kindes von seiner leiblichen Familie beinhaltet daher nicht zwingend auch einen Entzug des Sorgerechts. Die Entziehung der elterlichen Sorge auf der gesetzlichen Grundlage des § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfolgt jedoch dann, wenn die Ausübung des Sorgerechts das Wohl des Kindes gefährden würde. Wenn die leiblichen Eltern ihr Kind in eine Pflegefamilie geben, behalten sie in der Regel ihr Sorgerecht. Das Sorgerecht oder Teile der elterlichen Sorge können im Fall einer Kindeswohlgefährdung auf das Jugendamt oder auf einen Verein übertragen werden.
Können die Pflegeeltern das Sorgerecht für ein Pflegekind erlangen?
Wenn das elterliche Sorgerecht auf das Jugendamt oder auf einen Verein übertragen wurde, können die Pflegeeltern beim Familiengericht gemäß § 1887 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Sorgerechtsübertragung beantragen. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, erhält die Pflegefamilie das Sorgerecht. Eine weitere Möglichkeit wäre eine freiwillige Übertragung der Sorge auf die Pflegefamilie, wenn das Sorgerecht noch den leiblichen Eltern obliegt. Die gesetzliche Grundlage ist hierbei in § 1630 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt, wonach eine Sorgerechtsübertragung auf Antrag der Pflegeeltern oder der leiblichen Eltern durch das Familiengericht erfolgen kann. In diesem Fall müssen die leiblichen Eltern des Pflegekindes der Sorgerechtsübertragung jedoch zustimmen.
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