Was ist Weihnachtsgeld?
Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung, die viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zum Jahresende gewähren. Es soll die finanzielle Belastung der Arbeitnehmer in der Weihnachtszeit mildern und wird oft als zusätzliches Dankeschön für das geleistete Jahr verstanden.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld?
Ein Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld besteht nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einem **Tarifvertrag** oder einer **Betriebsvereinbarung** schriftlich festgelegt ist. Fehlt eine solche schriftliche Regelung, ist die Rechtslage komplizierter.
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Darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld streichen? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Was ist eine betriebliche Übung?
Von **betrieblicher Übung** spricht man, wenn ein Arbeitgeber eine **Leistung regelmäßig** (mindestens drei Jahre in Folge) gewährt, ohne dass dies schriftlich fixiert ist. Dadurch kann ein **Rechtsanspruch** entstehen, denn der Arbeitnehmer darf dann darauf vertrauen, dass diese Leistung auch in Zukunft gewährt wird.
Kann Weihnachtsgeld trotzdem gestrichen werden?
Obwohl das **Weihnachtsgeld** oft als **freiwillige Leistung** deklariert wird, können Arbeitgeber es nicht ohne Weiteres streichen, wenn bereits ein **Rechtsanspruch** durch eine **betriebliche Übung** besteht oder es im **Arbeitsvertrag** festgehalten wird.
Welche Regelungen im Arbeitsvertrag sind wichtig?
Arbeitsverträge können **Klauseln** enthalten, die die Auszahlung an bestimmte Bedingungen knüpfen, z. B. dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Auszahlung **ungekündigt** sein muss, oder dass die Leistung nur unter bestimmten Umständen **zurückgefordert** werden kann.
Inhalt | Details |
---|---|
Rechtsanspruch | Vorhanden, wenn im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, oder durch betriebliche Übung festgelegt. |
Bedingungen im Arbeitsvertrag | Klauseln können die Auszahlung an diverse Bedingungen knüpfen, z. B. ungekündigt zum Zeitpunkt der Auszahlung. |
Betriebliche Übung | Wenn eine freiwillige Leistung regelmäßig (mindestens drei Jahre) gewährt wird, kann ein Anspruch entstehen. |
Tipps für Arbeitnehmer
Hier sind einige **Tipps**, um Ihre Ansprüche besser durchzusetzen:
- Prüfen Sie Ihren **Arbeitsvertrag** und andere schriftliche Regelungen hinsichtlich Sonderzahlungen.
- Dokumentieren Sie, wenn Sie in den vergangenen Jahren regelmäßig **Weihnachtsgeld** erhalten haben. Dies kann einen Anspruch durch **betriebliche Übung** stützen.
- Sprechen Sie mit Ihrem Personal- oder Betriebsrat, um zu verstehen, welche **Regelungen** in Ihrer Firma gelten.
Relevante Gesetze und Verordnungen
Die folgenden Links führen zu den relevanten gesetzlichen Grundlagen:
Beispiele zur Anwendung von Gesetzen
Hier sind drei Beispiele, wie Gesetze in der Praxis angewandt werden können:
- **Arbeitsvertrag**: Ein Arbeitnehmer klagt auf Zahlung des Weihnachtsgeldes, weil dies laut Arbeitsvertrag garantiert ist.
- **Betriebliche Übung**: Ein Mitarbeiter verklagt seinen Arbeitgeber, weil er in den letzten fünf Jahren Weihnachtsgeld erhalten hat und damit ein Recht durch betriebliche Übung entstanden ist.
- **Tarifvertrag**: Ein Unternehmen wird von mehreren Arbeitnehmern verklagt, weil der Tarifvertrag, der Weihnachtsgeld vorsieht, nicht eingehalten wurde.
Abschließende Gedanken
Die Frage, ob ein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld einfach streichen kann, hängt stark von den individuellen Regelungen im **Arbeitsvertrag**, der **betrieblichen Übung** und ggf. geltenden **Tarifverträgen** ab. Arbeitnehmer sollten daher stets ihre Verträge gründlich prüfen und mögliche **Rechtsansprüche** dokumentieren.
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