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Ratgeber 11.11.2024 Christian Schebitz

Häusliche Pflege: Leistungen, Rechte und Möglichkeiten

Die häusliche Pflege stellt viele Angehörige und Pflegebedürftige vor Herausforderungen. Die Pflegeversicherung in Deutschland bietet verschiedene Leistungen, um die Pflege in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen und zu unterstützen. In diesem Beitrag werden die wichtigen Aspekte der Leistungen bei häuslicher Pflege beleuchtet und praktische Hinweise gegeben.

Welche Leistungen stehen mir bei meiner Pflegestufe zu?

Grundpflege und hauswirtschaftliche Unterstützung

Personen mit einer festgestellten Pflegestufe (seit Einführung des neuen Begutachtungsassessments spricht man von Pflegegraden) haben Anspruch auf ein umfassendes Leistungspaket im Rahmen der häuslichen Pflege. Die Grundpflege umfasst körperbezogene Maßnahmen wie Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Ergänzend hierzu gibt es die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen, durch geschulte Pflegekräfte. Diese Versorgungsleistungen können durch einen von der Pflegekasse anerkannten Pflegedienst übernommen werden.

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Häusliche Pflege: Leistungen, Rechte und Möglichkeiten erhalten

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Pflegegeld und Sachleistungen

Bei der häuslichen Pflege kann zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld gewählt werden. Pflegesachleistungen werden in Form von Dienstleistungen durch einen Pflegedienst erbracht, während Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird, sollte die Pflege durch Angehörige oder nahestehende Personen übernommen werden.

Wann bekommt man Zusatzleistungen von der Pflegekasse?

Zusätzliche Leistungen: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege

Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit haben Berechtigte Anspruch auf verschiedene Zusatzleistungen. Dazu zählen die Tages- und Nachtpflege, bei denen die Pflegebedürftigen stundenweise in einer Einrichtung betreut werden, und die Kurzzeitpflege, bei der pflegebedürftige Personen für einen kurzen Zeitraum stationär betreut werden können.

Ersatzpflege und Pflegekurse

Die Ersatzpflege, auch Verhinderungspflege genannt, unterstützt pflegende Angehörige, indem sie eine Vertretung für bis zu sechs Wochen im Jahr bietet, wenn der Hauptpfleger verhindert ist. Darüber hinaus bietet die Pflegeversicherung Kurse für pflegende Angehörige an, um die Pflege zu bewältigen und sich Wissen anzueignen.

Verbesserung des Wohnumfelds und Pflegehilfsmittel

Um das Wohnumfeld zu verbessern und an die Bedürfnissen der Pflegebedürftigen anzupassen, können Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung bei der Pflegekasse beantragt werden. Auch die Kosten für notwendige Pflegehilfsmittel können übernommen werden.

Anwendung der Gesetzgebung in der Praxis

Beispiele für die Anwendung von Pflegeregelungen

1. Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2, der von seiner Tochter gepflegt wird, erhält Pflegegeld, um die finanzielle Last der Tochter zu entlasten.

2. Eine pflegebedürftige Person nutzt die Tagespflege-Angebote, während die Angehörigen arbeiten müssen, um den Pflegezustand zu stabilisieren und die soziale Interaktion zu fördern.

3. Ein altersgerechter Umbau des Badezimmers wird über die KfW-Bank mittels eines Zuschusses zur Wohnumfeldverbesserung ermöglicht.

Handlungsanweisungen bei der Antragstellung für häusliche Pflege

Änderung des Pflegegrads beantragen

Sollte sich der Gesundheitszustand verschlechtern, kann ein Antrag auf Änderung des Pflegegrads gestellt werden. Dies geschieht durch die Einreichung eines Antrags bei der Pflegekasse, oft gemeinsam mit ärztlichen Attesten.

Entlastungsbetrag nutzen

Nehmen Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro in Anspruch. Diesen können Sie beispielsweise für haushaltsnahe Dienstleistungen verwenden.

Mögliche Hindernisse bei der Beantragung von Pflegeleistungen
Hindernis Beschreibung
Bürokratie Komplexe Antragsverfahren können abschreckend wirken. Eine eingehende Beratung ist hilfreich.
Unzureichende Angaben Fehlende oder unvollständige Angaben im Antrag verzögern den Prozess.
Kostenübernahme Unsicherheiten bezüglich dessen, was von der Pflegekasse übernommen wird.

 

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Tagespflege?

Die Tagespflege ist eine Form der teilstationären Pflege, bei der Pflegebedürftige tagsüber in einer speziellen Einrichtung betreut werden. Sie bietet den Vorteil, dass pflegende Angehörige entlastet werden und die Pflegebedürftigen gleichzeitig soziale Kontakte pflegen können. Tagespflegeeinrichtungen bieten eine Vielzahl von Leistungen an, die von der medizinischen Betreuung bis hin zu sozialen Aktivitäten reichen. Die Kosten dafür können teilweise von der Pflegekasse im Rahmen der Pflegesachleistungen übernommen werden (aus § 41 SGB XI).

Bekommt man Zuschüsse, wenn die Wohnung pflegegerecht werden muss?

Ja, die Pflegekasse bietet Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserungen an. Diese Zuschüsse sollen dazu beitragen, dass Wohnungen barrierefrei und damit pflegegerecht gestaltet werden können. Der Zuschuss kann pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro betragen. Typische Maßnahmen sind der Einbau von Treppenliften, die Anpassung des Badezimmers oder der Einbau einer ebenerdigen Dusche (aus § 40 SGB XI).

Warum ist mir nach dem Umzug das Pflegegeld gekürzt worden?

Der Umzug kann verschiedene Auswirkungen auf das Pflegegeld haben. Eine mögliche Ursache für die Kürzung könnte sein, dass der Umzug in eine andere Form der Einrichtung erfolgt ist, beispielsweise in ein betreutes Wohnen oder eine Pflegeeinrichtung. Das Pflegegeld ist in solchen Fällen geringer oder entfällt ganz, weil die pflegerischen Leistungen bereits durch die Einrichtung erfolgen. Prüfen Sie den genauen Grund in Ihrer Leistungsvereinbarung mit der Pflegekasse.

Muss man die Kosten für das Pflegebett selbst tragen?

In der Regel trägt die Pflegekasse die Kosten für notwendige Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, allerdings nur in bestimmten Fällen. Hierzu gehört, dass der Hilfsmittelanspruch nachgewiesen wird, etwa durch ein ärztliches Rezept oder eine Bestätigung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Pflegekasse auf, um die Voraussetzungen und den konkreten Bedarf abzuklären (aus § 40 SGB XI).

Muss die Kasse zahlen, wenn ein Pfleger mir Vitamin-Spritzen geben soll?

Die Übernahme der Kosten für medizinische Leistungen wie Vitamin-Spritzen durch die Pflegekasse ist abhängig von der medizinischen Notwendigkeit. In der Regel fallen solche Leistungen in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht der Pflegeversicherung. Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn die Maßnahmen ärztlich verordnet sind und im Rahmen der häuslichen Krankenpflege erforderlich sind (aus § 37 SGB V).

Unter welchen Umständen bekommt man weniger Pflegegeld?

Weniger Pflegegeld kann man erhalten, wenn sich der Pflegebedarf aufgrund einer Neubewertung durch den medizinischen Dienst reduziert hat oder wenn zusätzliche Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, da das Pflegegeld entsprechend gekürzt wird. Zudem kann ein Wechsel der Pflegeform, wie der Umzug in eine stationäre Betreuungseinrichtung, zu einer Anpassung des Pflegegelds führen (aus § 37 SGB XI).

Mögliche Hindernisse und Lösungen im Kontext der Pflegeleistungen
Hindernis Beschreibung
Unzureichende Information Tritt meistens auf bei komplexen Antragsverfahren oder mangelhafter Beratung. Eine umfangreiche rechtliche Beratung kann helfen.
Ablehnung von Zuschüssen Bewilligungen könnten aufgrund mangelnder Nachweise abgelehnt werden. Sorgfältige Vorbereitung der Antragsunterlagen ist unerlässlich.
Änderungen im Pflegegrad Kürzung des Pflegegeldes nach einer Neubewertung kann unerwartet erfolgen. Eine Überprüfung und gegebenenfalls Widerspruch kann notwendig sein.

Rechtsberatung und weiterführende Informationen

In komplizierten Fällen oder bei Unsicherheiten kann es sinnvoll sein, eine individuelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Qualifizierte Anwälte für Sozialrecht können Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Nutzen Sie die Anwaltssuche, um den richtigen Ansprechpartner zu finden.

Einschlägige Gesetze

 

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