Rechtsnews
25.08.2016
Raphaela Nicola
Bald kann der seit vier Jahren festsitzende WikiLeaks-Gründer Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London von der schwedischen Justiz befragt werden. Dem stimmte Ecuador nun zu.
Welcher Fall liegt hier vor?
Nach langem Hin und Her dürfen schwedische Staatsanwälte den WikiLeaks-Gründer Julian Assange in Ecuadors Botschaft in London zu einem Vergewaltigungsvorwurf befragen. Eine Sprecherin der Anklage sagte, dass die ecuadorianischen Behörden einem Verhör zu dem Vorwurf aus dem Jahr 2010 zugestimmt hätten. Das Außenministerium in Quito teilte mit, dass zwischen Ecuador und der schwedischen Staatsanwaltschaft ein Termin vereinbart werde. Es schien schon letztes Jahr kurz so, als könnten die schwedischen Behörden Assange in der Botschaft Quitos in London verhören. Da Ecuador den Fragenkatalog der Schweden zurückgewiesen hatte, kam es allerdings nicht dazu. Im Zusammenhang mit den Vergewaltigungsvorwürfen, die gegen Assange erhoben werden, will die schwedische Justiz ihn vernehmen. 2010 wurde ein europäischer Haftbefehl gegen Assange erlassen, nachdem ihn eine Schwedin angezeigt hatte. Es habe sich um einvernehmlichen Sex gehandelt, sagt der 45-Jährige Australier. Er weist die Anschuldigung als politisch motiviert zurück. Seit mehr als vier Jahren lebt Assange in der Botschaft, um sich der Auslieferung nach Schweden zu entziehen. Er hatte in Großbritannien alle Rechtsmittel gegen einen Antrag Schwedens auf seine Auslieferung ausgeschöpft. Seitdem lebt er auf beengtem Raum mit Bett, Computer und Balkonzugang im Botschaftsgebäude.
Assange fürchtet Auslieferung in die USA
Die britische Polizei will den WikiLeaks-Gründer festnehmen und an Schweden überstellen, sollte er das Botschaftsgelände verlassen. Assange befürchtet in diesem Fall, von den schwedischen Behörden an die USA ausgeliefert zu werden. Nach eigenen Angaben könnte ihm dort wegen Geheimnisverrats aufgrund der Enthüllungen seiner Plattform WikiLeaks eine langjährige Haftstrafe und möglicherweise sogar die Todesstrafe drohen. Assange ging gegen die Entscheidung eines schwedischen Bezirksgerichts in Berufung, den Haftbefehl aufrechtzuerhalten. Im vergangenen Sommer waren weitere Vorwürfe sexueller Belästigung verjährt. Der Vergewaltigungsvorwurf steht allerdings noch im Raum. Dieser würde erst 2020 verjähren. Sobald Chefanklägerin Marianne Ny aus dem Urlaub zurückgekehrt sei, solle ein Datum für das Verhör bestimmt werden. Nach eigenen Angaben hatten sich die Schweden seit mehr als einem Jahr um das Verhör bemüht. Demnach hatte Ecuador aus formalen Gründen einen ersten Antrag abgelehnt.
Quelle:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/julian-assange-schweden-duerfen-wikileaks-gruender-verhoeren-a-1107141.html
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