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Rechtsnews 06.09.2016 Raphaela Nicola

Wie kann die Bundeswehr im Krisenfall unterstützt werden?

Diese Frage stellt sich die Bundesregierung im Konzept zur zivilen Verteidigung. Demnach scheint eine Wiedereinführung der Wehrpflicht nicht ausgeschlossen. 

Was beinhaltet das neue Konzept zur zivilen Verteidigung?

In ihrem neuen Konzept zur zivilen Verteidigung spielt die Bundesregierung unter anderem Schritte für ein mögliches Wiederaufleben der vor fünf Jahren ausgesetzten Wehrpflicht durch. Dies geht aus einem Unterpunkt des vertraulichen Konzepts des Innenministeriums hervor. Hierbei geht es um zivile „Unterstützung der Streitkräfte“ für den Fall, dass Deutschland im Rahmen von Nato-Einsätzen das Bündnisgebiet an dessen Außengrenzen verteidigen muss. Es wird ebenfalls an die bei einer Wiedereinführung der Wehrpflicht notwendigen Unterkünfte gedacht. In diesem Fall müssten zivile Firmen wohl im Rahmen der Musterung und dem Bau oder der Instandsetzung von Kasernen beteiligt werden. Nach 55 Jahren war die Wehrpflicht zum 1 Juli 2015 ausgesetzt worden. Der Grund dafür war, dass die Bundesregierung keine sicherheitspolitische und militärische Begründung mehr dafür sah. Der Wehrpflichtdienst ist allerdings weiter im Grundgesetz verankert. Dieser könnte mit einem einfachen Gesetz wieder eingeführt werden. Erst Ende Juni hatte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) betont, dass sie trotz der Spannungen mit Russland und des islamistischen Terrors keinen Grund sehe, die Wehrpflicht wieder einzuführen. Die Experten schreiben in ihrer neuen „Konzeption Zivile Verteidigung“ (KZV), dass die zivile Seite die deutschen Streitkräfte und ihre Verbündeten bei der Herstellung und Aufrechterhaltung der Verteidigungsbereitschaft unterstütze. 

Lebensmittel werden im Notfall rationiert

Eine zivile Unterstützung für die Bundeswehr sei im Rahmen bestehender Gesetze vorzubereiten, damit die Soldaten ihre Einsatzgebiete erreichen können. Die Mitwirkung bei der Lenkung des zivilen und militärischen Straßenverkehrs oder die Bereitstellung von Treibstoffen werden als Einzelpunkte möglicher ziviler Hilfe genannt. Außerdem könne es darum gehen, zivile Verkehrsmittel, -leistungen und Einrichtungen zur Verlegung der Truppen zur Verfügung stellen. Die Zivilschutzplaner machen sich auch über zivile Hilfe bei der Verpflegung Gedanken. Bei den Streitkräften gebe es somit „lediglich eine begrenzte Vorhaltung von Verpflegung für die Durchführung von Einsätzen, die eine durchhaltefähige Versorgung der Kräfte der Bundeswehr insgesamt nicht sicherstellt.“ Bei der Planung sei zusätzlicher Bedarf zu berücksichtigen „und über die planwirtschaftlich organisierte Lebensmittelwirtschaft über den freien Markt zu organisieren.“ Die Autoren verweisen für den Fall, dass eine Versorgung der Soldaten über den freien Markt nicht mehr gewährleistet werden könne, auf eine Ernährungs-Notfallvorsorge. Die Bundesregierung soll eine solche Vorsorge im Krisenfall per Rechtsverordnung sicherstellen können. Unter anderem gehe es dabei unter anderem um „Verfügungsbeschränkungen und Abgabepflichten hinsichtlich des Anbaus, der Verarbeitung, Verteilung und des Verkaufs von Lebensmitteln“. Also um eine Rationierung. 
Quelle:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article157812766/Regierung-spielt-Wiederaufleben-der-Wehrpflicht-durch.html

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