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Rechtsnews 23.11.2015 Theresa Smit

Bundeswehreinsatz in Deutschland

Nach den Terroranschlägen auf Frankreichs Hauptstadt Paris
befinden sich die westlichen Staaten in Aufruhr. Auch in Deutschland ist die Angst
vor einem Terroranschlag groß. Aus diesem Grund wird über zahlreiche
Sicherheitsmaßnahmen und über einen Einsatz der Bundeswehr in Deutschland nachgedacht.

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Bundeswehreinsatz im Inland ist umstritten

Bundesfinanzminister Schäuble hatte kritisch hinterfragt, ob
die Polizeikräfte einer Anschlagsserie wie in Paris gewachsen seien. Denn dass
Deutschland zu einem Ziel der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) werden
könnte, steht nach den Anschlägen von Paris außer Frage. Aus diesem Grund
schlug Schäuble vor, die Bundeswehr auch für Inneneinsätze einzusetzen. Bundesinnenminister
De Mazière sprach sich gegen einen Einsatz der Bundeswehr aus: Die deutsche
Polizei sei für den inneren Schutz des Landes zuständig und solle nur unter
bestimmten Umständen Unterstützung durch die Bundeswehr erhalten.

Welche Gründe rechtfertigen einen Bundeswehreinsatz in Deutschland?

Bedingt durch die deutsche Vergangenheit existieren strenge
Auflagen für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren von Deutschland. Nach Art.
115a des Grundgesetzes (GG) darf diese nur im Verteidigungsfall tätig werden, also,
wenn das Bundesgebiet angegriffen wird oder ein Angriff droht. Ansonsten darf
die Bundeswehr nach Art. 87a GG auch eingesetzt werden, um Zivilpersonen im
Fall eines organisierten Aufstandes bewaffneter Personen zu schützen und die
Ordnung wiederherzustellen. Zusätzlich bestimmte das Bundesverfassungsgericht
bereits im Jahr 2012, dass militärische Mittel im Inland eingesetzt werden
dürfen, wenn Umstände „katastrophischen Ausmaßes“ dies erfordern. Für einen Einsatz der Bundeswehr ist jedoch in erster Linie ein
Auftrag durch die Bundesländer erforderlich. Ein Verteidigungsfall muss von
Bundestag und Bundesrat festgestellt werden.

Auch im Bereich des Katastrophenschutzes dürfen die
Bundesländer sich der Hilfe der Streitkräfte bedienen, um bei Naturkatastrophen
oder schweren Unglücksfällen Hilfe zu leisten. So wurde die Bundeswehr etwa im Fall
des Hochwassers im Jahr 2013 tätig. Auch im Rahmen der hohen Flüchtlingszahlen wurden
zahlreiche Kasernen als Unterkünfte zur Verfügung gestellt. Die Soldaten boten außerdem
Unterstützung bei der Betreuung und der medizinischen Versorgung der
Asylbewerber an.

Darf die Bundeswehr einen Einsatz zum Schutz
vor Terrorangriffen durchführen?

Je nachdem, wie stark die Gefahr eines Terroranschlages noch
ansteigt, könnten die nötigen Voraussetzungen für einen Einsatz der Bundeswehr
gegeben sein. Es ist jedoch unklar, welches Ausmaß die Geschehnisse haben
müssen, damit sie die Kompetenz der Polizeibehörden übersteigen. Eventuell wird
auch über eine Lockerung der Auflagen diskutiert werden, um die Sicherheit der
Zivilbevölkerung zu gewährleisten. Bis jetzt haben sich jedoch nur wenige
Politiker geäußert, auch eine Stellungnahme der Bundeskanzlerin bleibt noch
abzuwarten.


Quellen:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html#BJNR000010949BJNG001300314)

Bundesverfassungsgericht, Beschluss
vom 03.07.2012, Az. 2 PBvU 1/11

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