Weihnachten steht vor der Tür! Viele Menschen möchten zu Weihnachten einen echten Tannenbaum in ihrem Wohnzimmer haben. Doch woher kommt der Baum und wie wird er gefällt? Man will ja schließlich auch den schönsten Baum zu Weihnachten haben. Darf man einfach in den Wald gehen und sich einen Baum aussuchen? Welche rechtlichen Vorschriften muss man beachten, wenn man seinen Weihnachtsbaum selbst fällen möchte? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Weihnachten friedlich zu verbringen.
Was ist ein Weihnachtsbaum?
Ein Weihnachtsbaum ist ein Nadelbaum, der traditionell zur Weihnachtszeit geschmückt und aufgestellt wird. Die häufigsten Arten sind Fichten, Tannen und Kiefern. Ein Weihnachtsbaum kann entweder aus einer Baumschule oder aus einem Wald stammen. In Deutschland gibt es rund 2.000 Weihnachtsbaumkulturen, die jährlich etwa 29 Millionen Bäume produzieren. Der durchschnittliche Preis für einen Weihnachtsbaum liegt bei 20 Euro pro Baum.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Darf man seinen Weihnachtsbaum selbst fällen? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Wer darf einen Weihnachtsbaum fällen?
Um einen Weihnachtsbaum aus einem Wald zu fällen, braucht man die Erlaubnis des Waldbesitzers. Dies kann entweder der Staat, eine Kommune, eine Kirche oder eine Privatperson sein. Ohne Erlaubnis handelt man sich strafbar wegen Diebstahls oder Sachbeschädigung. Außerdem muss man darauf achten, dass der Baum nicht unter Naturschutz steht oder Teil eines Forstbetriebsplans ist. Solche Bäume sind meist mit einem farbigen Punkt oder einem Schild gekennzeichnet.
Wie bekommt man die Erlaubnis zum Fällen eines Weihnachtsbaums?
Die einfachste Möglichkeit, einen Weihnachtsbaum für Weihnachten aus dem Wald zu bekommen, ist, an einer organisierten Aktion teilzunehmen. Viele Waldbesitzer bieten solche Aktionen an, bei denen man gegen eine Gebühr einen Baum aussuchen und fällen darf. Dabei wird meist auch eine Säge gestellt und der Transport des Baums organisiert. Solche Aktionen findet man zum Beispiel auf den Webseiten der Landesforstverwaltungen oder in lokalen Zeitungen.
Eine andere Möglichkeit ist, direkt beim Waldbesitzer nachzufragen, ob er einen Baum verkauft oder verschenkt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Waldbesitzer ohnehin Bäume ausdünnen oder entfernen muss. Dabei sollte man aber immer einen schriftlichen Nachweis über die Erlaubnis haben, um bei einer Kontrolle keine Probleme zu bekommen.
Was muss man beim Fällen eines Weihnachtsbaums an Weihnachten beachten?
Wenn man die Erlaubnis zum Fällen eines Weihnachtsbaums hat, sollte man einige Regeln beachten, um den Wald nicht zu schädigen und sich selbst nicht zu verletzen. Dazu gehören:
- Nur gesunde und gerade gewachsene Bäume fällen
- Keine Bäume fällen, die älter als 15 Jahre sind oder einen Durchmesser von mehr als 15 Zentimetern haben
- Keine Bäume fällen, die in der Nähe von Wegen, Gewässern oder anderen Bäumen stehen
- Keine Bäume fällen, die Brut- oder Nistplätze für Tiere sind
- Keine Äste oder Zweige abschneiden, die noch am Baum hängen
- Den Baum möglichst nah am Boden absägen
- Den Baum vorsichtig transportieren und keine Spuren im Wald hinterlassen
- Den Baum nicht unbeaufsichtigt lassen oder wegwerfen
Was droht, wenn man einen Weihnachtsbaum ohne Genehmigung fällt?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass alles, was im Wald lebt, nicht entnommen werden darf. Es handelt sich dabei um Diebstahl und nicht um ein Kavaliersdelikt. Es ist jedoch nicht eindeutig, wie hoch die Strafe ausfällt. Dies hängt unter anderem von der Höhe und der Art des Baumes an. Es gibt aber Bußgeldkataloge, in denen die Strafe eines widerrechtlichen abgesägten Weihnachtsbaums bei 100.000 Euro liegt.
Der Bußgeldkatalog listet die Strafen je Bundesland auf. In Bayern kostet das Schlagen eines Baumes zwischen 50 und 5.000 Euro Strafe. In Niedersachsen zwischen 100 und 12.500 Euro und in Mecklenburg-Vorpommern können für das Schlagen mehrerer Bäume zwischen 75 Euro und sogar bis zu 100.000 Euro Bußgeld erhoben werden.
Fazit
Das Fällen eines eigenen Weihnachtsbaums kann ein schönes Erlebnis sein, das die Vorfreude auf das Fest steigert. Allerdings muss man dabei einige rechtliche und ökologische Aspekte beachten, um den Wald nicht zu schädigen und sich nicht strafbar zu machen. Am besten ist es, sich an eine organisierte Aktion zu wenden oder beim Waldbesitzer nachzufragen. Dann steht einem fröhlichen Fest zu Weihnachten mit einem echten Tannenbaum nichts mehr im Weg.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
Wer hat das Umgangsrecht an Weihnachten und Silvester?
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.