09.08.2023

Zivilrechtlicher Schadensersatz bei erfolgter strafrechtlicher Verurteilung des Gegners wegen Sachbeschädigung

  • Ersteller
    Diskussion
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    Anonym
    Gast

    Hallo, unser Nachbar hat im Juli 2022 unsere Hecke unerlaubt zurückgeschnitten und wurde daraufhin wegen § 303 StGB – Sachbeschädigung angezeigt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wurden hierbei nicht verfolgt.

    Meine erste Frage ist nun, ob mithilfe der Strafakte nun auch direkt zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, oder ob in einem zivilrechtlichen Verfahren die Ergebnisse aus einem Strafprozess eventuell nicht verwendet werden können.

    Meine zweite Frage gilt den Erfolgsaussichten bzw. dem Kostenrisiko. Und zwar ist der Nachbar Sozialhilfeempfänger. Gibt es hier die Möglichkeit den Prozess zwar zu gewinnen, aber auf den Kosten sitzen zu bleiben, da der Nachbar nicht genug Geld hat? Was sind hier die Möglichkeiten?

    Vielen Dank

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  • #392859 Antworten

    Christian R.
    Moderator

    Ich werde versuchen Ihnen die rechtlichen Zusammenhänge so einfach wie möglich zu erklären. Bitte beachten Sie aber, dass dies keine Rechtsberatung darstellen kann und dass Sie für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falles eine telefonische Rechtsberatung auf rechtsanwalt.com buchen sollten. Dort können Sie mit einem qualifizierten Anwalt aus dem passenden Rechtsgebiet sprechen und Ihre Fragen klären. Hier geht es zur Buchung: Zur Rechtsanwaltshotline.

    Nun zu Ihren Fragen:

    1. Können Sie mithilfe der Strafakte zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen?

    Ja, das können Sie. Wenn Ihr Nachbar Ihre Hecke unerlaubt zurückgeschnitten hat, hat er nicht nur eine Straftat nach § 303 StGB – Sachbeschädigung begangen, sondern auch einen zivilrechtlichen Schaden verursacht. Diesen Schaden können Sie von ihm ersetzt verlangen, unabhängig davon, ob er strafrechtlich verurteilt wurde oder nicht. Die Strafakte kann Ihnen dabei als Beweismittel dienen, da sie die Feststellungen des Gerichts zu dem Sachverhalt enthält. Allerdings müssen Sie beachten, dass die Beweiswürdigung im Zivilprozess anders sein kann als im Strafprozess, da hier andere Maßstäbe gelten. Das heißt, dass es sein kann, dass das Zivilgericht zu einem anderen Ergebnis kommt als das Strafgericht. Deshalb sollten Sie sich nicht allein auf die Strafakte verlassen, sondern auch andere Beweise vorlegen, wie zum Beispiel Fotos oder Zeugenaussagen.

    2. Wie stehen Ihre Erfolgsaussichten und wie hoch ist das Kostenrisiko?

    Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich haben Sie gute Chancen, den Prozess zu gewinnen, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Nachbar Ihre Hecke beschädigt hat und wie hoch der Schaden ist. Dafür müssen Sie ein Sachverständigengutachten einholen, das die Höhe des Schadens beziffert. Dieses Gutachten kostet allerdings Geld und muss von Ihnen vorgestreckt werden. Außerdem müssen Sie die Gerichts- und Anwaltskosten tragen, bis das Urteil rechtskräftig ist. Wenn Sie den Prozess gewinnen, müssen diese Kosten von Ihrem Nachbarn erstattet werden. Wenn Sie den Prozess verlieren, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

    Das Problem ist aber, dass Ihr Nachbar Sozialhilfeempfänger ist. Das bedeutet, dass er möglicherweise nicht in der Lage ist, die Kosten zu bezahlen, selbst wenn er dazu verurteilt wird. In diesem Fall haben Sie zwar einen Titel gegen ihn, aber kein Geld. Um das zu vermeiden, können Sie versuchen, eine Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das ist eine staatliche Unterstützung für bedürftige Personen, die einen Rechtsstreit führen wollen. Wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wird, müssen Sie keine oder nur geringe Kosten tragen. Allerdings müssen Sie dafür nachweisen, dass Sie selbst bedürftig sind und dass Ihre Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

    Eine andere Möglichkeit ist, einen Vergleich mit Ihrem Nachbarn zu schließen. Das bedeutet, dass Sie sich außergerichtlich auf einen Betrag einigen, den er Ihnen als Schadensersatz zahlt. Das hat den Vorteil, dass Sie sich einen langwierigen und kostspieligen Prozess ersparen und schneller an Ihr Geld kommen. Allerdings müssen Sie dafür bereit sein, einen Kompromiss einzugehen und eventuell weniger zu fordern, als Ihnen zusteht.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, empfehle ich Ihnen noch einmal die telefonische Rechtsberatung auf rechtsanwalt.com zu buchen. Dort können Sie mit einem Anwalt aus dem Rechtsgebiet des Nachbarrechts sprechen, das für Ihren Fall relevant ist. Hier finden Sie einige Artikel zu diesem Thema, die Ihnen vielleicht auch nützlich sind:

    Beseitigung des Überhangs einer Hecke – rechtsanwalt.com

    OLG Karlsruhe: Streit über Bambushecke – rechtsanwalt.com

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