Das Vorstellungsgespräch ist ein entscheidender Schritt im Bewerbungsprozess. Sowohl für den Arbeitgeber als auch den Bewerber stellt es eine Möglichkeit dar, sich gegenseitig kennenzulernen und herauszufinden, ob eine Zusammenarbeit infrage kommt. Doch welche Fragen darf der Arbeitgeber eigentlich stellen? Welche Informationen muss der Bewerber preisgeben? Diese Fragen sind durch das deutsche Recht klar geregelt und bilden den Rahmen, innerhalb dessen sich das Bewerbungsgespräch bewegen sollte. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen erläutert und Handlungshinweise gegeben, wie Sie als Bewerber vorgehen können, wenn eine unzulässige Frage gestellt wird.
Welche Fragen sind erlaubt?
Grundsätzlich dürfen nur Fragen gestellt werden, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen und die Eignung des Bewerbers für die Stelle betreffen. Hierzu gehören:
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Welche Fragen darf der Arbeitgeber beim Vorstellungsgespräch stellen? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
- Fragen zu Ihrer Qualifikation, Ausbildung und bisherigen Berufserfahrung.
- Fragen zu Ihren beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten, die für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit relevant sind.
- Fragen nach Ihrer Verfügbarkeit (z.B. ob Sie die Stelle sofort antreten können oder eine Kündigungsfrist einzuhalten haben).
Darf nach Vorstrafen gefragt werden?
Eine besonders häufige Frage ist die nach Vorstrafen. Hier gilt: Der Arbeitgeber darf nur nach Vorstrafen fragen, wenn diese für das Arbeitsverhältnis relevant sind. Bewerben Sie sich beispielsweise auf eine Stelle im Finanzwesen oder im Umgang mit schutzbedürftigen Personen (wie Kinder oder ältere Menschen), sind Fragen nach einschlägigen Vorstrafen zulässig. In anderen Fällen gilt: Sie müssen keine Angaben zu Vorstrafen machen.
Welche Fragen sind unzulässig?
Der Arbeitgeber darf nicht alles fragen. Bestimmte Fragen greifen in Ihre Privatsphäre ein oder sind aufgrund von Antidiskriminierungsbestimmungen unzulässig. Dazu zählen:
- Fragen zu Ihrer Religionszugehörigkeit, politischen Überzeugungen oder Ihrer Mitgliedschaft in Gewerkschaften.
- Fragen zu Ihrer Familienplanung, z.B. ob Sie Kinder haben oder planen, welche zu bekommen.
- Fragen zu Ihrer sexuellen Orientierung.
Eine unzulässige Frage darf von Ihnen als Bewerber grundsätzlich wahrheitswidrig beantwortet werden, ohne dass Sie eine rechtliche Konsequenz fürchten müssen. Diese sogenannte Notlüge ist erlaubt, um Ihre Privatsphäre zu schützen.
Was tun, wenn eine unzulässige Frage gestellt wird?
Wenn Sie im Vorstellungsgespräch mit einer unzulässigen Frage konfrontiert werden, gibt es mehrere Handlungsmöglichkeiten:
- Höfliches Ablehnen: Sie können höflich darauf hinweisen, dass diese Frage in keinem Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Position steht.
- Notlüge: Wie bereits erwähnt, ist es erlaubt, auf unzulässige Fragen eine unwahre Antwort zu geben.
- Nachfragen: Eine geschickte Möglichkeit besteht darin, die Frage einfach zu wiederholen oder nachzufragen, wie diese im Zusammenhang mit der Stelle steht.
Darf nach einer Schwangerschaft gefragt werden?
Fragen nach einer möglichen Schwangerschaft sind unzulässig. Ein Arbeitgeber darf nicht fragen, ob eine Bewerberin schwanger ist oder plant, in der nahen Zukunft Kinder zu bekommen. Dies gilt als Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Welche Handlungsanweisungen sollte man beachten?
- Bereiten Sie sich gut auf das Vorstellungsgespräch vor und informieren Sie sich über Ihre Rechte als Bewerber.
- Wenn Sie unsicher sind, ob eine Frage zulässig ist, bleiben Sie ruhig und fragen Sie nach, wie diese Frage im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle steht.
- Falls Sie nach unzulässigen Informationen gefragt werden, können Sie überlegen, ob eine Notlüge angebracht ist, um Ihre Rechte zu wahren.
- Dokumentieren Sie unzulässige Fragen und überlegen Sie, ob ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden sollte, falls es zu einer Diskriminierung gekommen ist.
Beispiele aus der Praxis von Vorstellungsgesprächen
Fall 1: Frage nach der Familienplanung bei Vorstellungsgespräch
Eine Frau bewirbt sich auf eine Führungsposition. Im Gespräch wird sie gefragt, ob sie Kinder plant. Da diese Frage unzulässig ist, entscheidet sie sich für eine Notlüge und antwortet, dass dies derzeit kein Thema für sie sei. Der Arbeitgeber erfährt später durch Dritte von ihrer tatsächlichen Familienplanung und versucht, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. In diesem Fall hat die Frau rechtlich korrekt gehandelt und kann sich auf ihre Notlüge berufen.
Fall 2: Frage nach einer Vorstrafe beim Vorstellungsgespräch
Ein Mann bewirbt sich als Kassierer in einem Supermarkt. Er wurde in der Vergangenheit wegen Betrugs verurteilt. Der Arbeitgeber fragt nach Vorstrafen, was in diesem Fall zulässig ist, da die Vorstrafe in direktem Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Position steht. Der Mann gibt die Vorstrafe wahrheitsgemäß an, der Arbeitgeber lehnt die Einstellung ab. In diesem Fall war die Frage zulässig, und der Bewerber musste die Wahrheit sagen.
Fall 3: Frage nach einer Behinderung
Ein Bewerber mit einer leichten Behinderung bewirbt sich auf eine Bürostelle. Der Arbeitgeber fragt im Vorstellungsgespräch nach, ob er in irgendeiner Weise eingeschränkt sei. Diese Frage ist unzulässig, da die Behinderung keinen Einfluss auf die Erfüllung der Arbeitsaufgaben hat. Der Bewerber entscheidet sich, die Frage höflich abzulehnen, indem er erklärt, dass seine Fähigkeiten für die Stelle ausreichen.
Hindernisse und rechtliche Herausforderungen
Im Folgenden finden Sie eine Tabelle mit potenziellen Hindernissen und Herausforderungen, die im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs auftreten können:
Hindernis | Rechtslage | Empfohlene Vorgehensweise |
---|---|---|
Unzulässige Frage nach der Familienplanung | Unzulässig nach dem AGG | Notlüge oder höfliche Ablehnung |
Frage nach Vorstrafen ohne direkten Bezug zur Stelle | Unzulässig, wenn keine Relevanz | Notlüge oder höfliche Ablehnung |
Frage nach religiöser Zugehörigkeit | Unzulässig nach dem AGG | Notlüge oder höfliche Ablehnung |
Weitere Informationen und Beratung
Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen oder Fragen zum Vorstellungsgespräch haben, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und unzulässige Fragen korrekt zu beantworten.
Geprüfte Links auf relevante Gesetze
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- § 611a BGB – Beschäftigungsrecht
- SGB IX – Rechte von Menschen mit Behinderungen
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