Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 17.11.2022 Alex Clodo

Was bedeuten Berufung und Revision im Strafprozess?

Die Revision und Berufung. Im strafrechtlichen Verfahren  kann sich der Angeklagte gegen das über ihn gesprochene Urteil mit Rechtsmitteln, insbesondere mit Berufung und Revision, wehren. Grob formuliert, bewirken beide die Anfechtung des strafrechtlichen Urteils. Nur worin unterscheiden sie sich? Was können sie im Verfahren bewirken? Der folgende Beitrag bietet eine Antwort auf die Frage: Was bedeuten Berufung und Revision im Strafprozess? 

Was versteht man unter der Berufung?

Der Rechtsbehelf der Berufung hat den Zweck, die ergangene Entscheidung in der ersten Instanz zu überprüfen. Die Überprüfung führt ein übergeordnetes Gericht durch (Devolutiveffekt). Gegen die Urteile des Strafrichters und der Schöffengerichte ist die Einlegung der Berufung zulässig, § 312 StPO. Zuständig für die Prüfung der Anfechtung ist dann das Landgericht bzw. die kleine Strafkammer.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Was bedeuten Berufung und Revision im Strafprozess? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Hier geht es in erster Linie nicht um die kritische Begutachtung des Urteils auf rechtliche Fehler, auch wenn es die Konsequenz sein kann.

Bei dieser Art von „Einspruch“ findet eine neue Hauptverhandlung statt. Bisher geladene Zeugen, Sachverständige, Psychologen etc. werden neu vernommen. Die bisher protokollierten Aussagen werden sozusagen daneben gelegt und auf Widersprüche überprüft. Außerdem können neue Beweismittel hervorgebracht und geprüft werden.

Das Rechtsmittel muss aber binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll bei der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden. Zusätzlich tritt der sogenannte Suspensiveffekt ein. Das heißt, das gesprochene Urteil des Amtsgerichts ist in seiner Rechtskraft so lange gehemmt, bis über die Berufung abschließend entschieden ist. Erst dann kann eine Freiheits- oder Geldstrafe vollstreckt werden.

Was ist die Revision?

Anders als bei der Berufung, wird bei der Revision das Strafverfahren nicht neu aufgerollt. Eine neue Tatsachenverhandlung gibt es nicht. Es erfolgt eine rechtliche Nachprüfung des Urteils. Der Rechtsbehelf bewirkt die Wahrung der Rechtsordnung, insbesondere den Schutz der Rechte des Beschuldigten. Auch hier muss die Revision binnen einer Woche nach Urteil der ersten Gerichtsinstanz eingelegt werden. Sie ist gegen alle Entscheidungen des Amtsgerichts, Landgerichts, Oberlandgerichts zulässig.

Das höherinstanzliche Revisionsgericht übernimmt die bereits inhaltlich getroffenen Feststellungen und bewertet den Fall dahingehend neu, ob sämtliche Formalien und Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. Stellt es fest, dass hierbei tatsächlich Mängel vorliegen, wird der Richterspruch aufgehoben und eine neue Entscheidung gefällt.

Zweck der Revision

Zum einen ist Zweck der Revision die rechtliche Kontrolle der Tatgerichte. Der Hintergrund besteht darin, dass gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts oder Oberlandesgerichts keine Berufung zulässig ist. Dies ist aufgrund der Tatsache geregelt, dass das Verfahren vor diesen Gerichten in der Regel mit mehr Kapazitäten und einer höheren Sorgfalt als vor dem Amtsgericht erfolgt, sodass eine gänzlich neue Tatsacheninstanz nicht notwendig erscheint.

Weiterhin sind Strafprozesse vor diesen Gerichten häufig umfangreiche, sodass eine erneute Tatsacheninstanz den Abschluss des Prozesses um mehrere Jahre verzögern kann. In einem Rechtsstaat kann diese Prämisse jedoch nur gelten, wenn das Urteil in einem gesetzmäßigen Verfahren zustande gekommen ist und die Möglichkeit einer Überprüfung der Rechtsanwendung des Tatgerichts besteht.

Daher ist gegen Urteile der Landes- und Oberlandesgerichte die Revision möglich.

Welche Unterschiede gibt es zwischen Berufung und Revision?

Der Unterschied der Revision zur Berufung besteht darin, dass der Fall nicht erneut vollumfänglich verhandelt wird, sondern das Urteil aus der vorherigen Instanz nur auf Rechtsfehler geprüft wird. Es geht daher um die Frage, ob das Gericht entweder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat oder aber das Recht in Ihrem Fall falsch angewandt hat. Es erfolgt keine erneute Beweisaufnahme oder eine wiederholte Zeugenbefragung vor dem zuständigen Richter.

Dies bedeutet auch, dass die Revision in den allermeisten Fällen als rein schriftliches Verfahren abläuft. Dies hat den Vorteil, dass Sie unabhängig von Ihrem Wohnort einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen können. Da die Revision strengen Formvorschriften unterliegt, sollten Sie einen Revisionsspezialisten mit Ihrer Revision beauftragen.

Die Revision im Strafrecht gehört mit zu den anspruchsvollsten Aufgaben im Strafrecht und es handelt sich um das letzte Rechtsmittel, welches Sie einlegen können, um Ihre Verurteilung abzuwenden.

Wann ist eine Sprungrevision sinnvoll?

Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit der Sprungrevision. Wie der Name schon sagt, erfolgt hier ein Sprung über die Instanzen, § 335 StPO. Hier besteht eine Alternativmöglichkeit zur Berufung. Sollte die Berufung gegen das amtsgerichtliche Urteil erfolglos sein, kann wiederum beim Landgericht Revision eingelegt werden, die wiederum vom Oberlandesgericht überprüft wird.

Die Sprungrevision ermöglicht es, den Schritt zum Landgericht zu überspringen und direkt zum OLG zu gehen. Dieser Schritt ist gerade dann sinnvoll, wenn die Fehler offensichtlich sind. Hier kann der Beschwerte sehr viel Zeit, Kraft und Kosten sparen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Wann darf ich meine Aussage vor Gericht verweigern?

Kein Prozess für Verantwortliche der Love-Parade-Katastrophe

Oscar Pistorius Urteil: Staatsanwaltschaft will Berufung einlegen

Quellen und Links:

https://praxistipps.focus.de/was-ist-der-unterschied-zwischen-berufung-und-revision-einfach-erklaert_97740

https://www.anwalt.de/rechtstipps/revision

Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung 8. Auflage 2019, § 333, Rn. 1 ff.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€