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Rechtsnews 16.11.2022 Alex Clodo

Wahlwiederholung in Berlin

Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss insgesamt wiederholt werden. Politik und Bevölkerung haben mit großer Spannung auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Berlins geschaut. Im Ergebnis ist das Urteil letztlich nicht mehr überraschend. Der Verfassungsgerichtshof verkündete, dass die Abstimmung von September 2021 ungültig sei. 

Begründung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs 

Die Richter sind der Ansicht, dass die Grundsätze der Freiheit, Allgemeinheit und der Gleichheit der Wahl verletzt seien. Allein die Vorbereitung der Wahlen habe nicht den Anforderungen genügt und sei für sich genommen ein Wahlfehler, der weitere Wahlfehler in Gang gesetzt hatte. 

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Durch die mangelhafte Vorbereitung kam es zu stundenlangen Wartezeiten und Schließungen von Wahllokalen. Weiterhin bestätigte der Gerichtshof, dass es eine “flächendeckende” Öffnung von Wahllokalen nach 18 Uhr gab, obwohl zu diesem Zeitpunkt schon erste Prognosen veröffentlicht worden waren und sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen abgezeichnet hatte. 

Es wurde zudem festgestellt, dass nicht nur einzelne, sondern Tausende Wahlberechtigte ihre Stimme “nicht, nicht wirksam, nur unter unzumutbaren Bedingungen oder nicht unbeeinflusst” abgeben konnten. 

Letztlich sind die Wahlfehler “mandatsrelevant“. Mandatsrelevanz bedeutet, dass sich ein Wahlfehler auf das Ergebnis ausgewirkt hat. Laut Urteil geht der Gerichtshof davon aus, dass mindestens “20.000 bis 30.000 Stimmen” von Wahlfehlern betroffen sind. In einigen Wahlkreisen hätten schon dreistellige Zahlen anders abgegebener Stimmen schon gereicht, um die Sitzverteilung zu verändern

Aus welchen Gründen muss die Berliner Wahl wiederholt werden? 

Die Richter des Verfassungsgerichtshof sind überzeugt davon, dass die verfassungsrechtlichen Standards nur gewährleistet werden können, indem die Berliner Wahl komplett für ungültig erklärt wird. 

Es könne keine punktuelle Wahlwiederholung stattfinden, da angesichts der Vielzahl und Schwere der Wahlfehler, es nicht geeignet ist, einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen. Es widerspräche außerdem dem Grundsatz, dass das Gesamtergebnis einer Wahl eine einheitliche Momentaufnahme des Volkswillens zu einem bestimmten Zeitpunkt darstellen solle. 

Besteht die Möglichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht das Urteil überprüfen kann? 

In der Regel hat jeder Bürger bei einer Gerichtsentscheidung die Erwartung, dass es dagegen ein Rechtsmittel einlegen kann. Dazu ist jedoch Folgendes zu sagen: Die Verfassungsgerichte der Bundesländer sind abschließend dafür zuständig, Landtagswahlen zu überprüfen. 

Daher ist ein Rechtsmittel zum Bundesverfassungsgericht gegen die Wahlprüfung im Land Berlin o.a. nicht vorgesehen. Es könnten zwar Verfahrensbeteiligte versuchen, über eine Art Umweg die Berliner Entscheidung in Karlsruhe anzugreifen. Dabei könnten sie beispielsweise das Argument aufbringen, dass der Berliner Verfassungsgerichtshof es versäumt habe, das Verfahren in Karlsruhe vorzulegen, weil es von den bisherigen Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichtshof abweicht. In diesem Fall dürften die Erfolgschancen jedoch äußerst gering sein. 

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Quelle: 

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wahl-wiederholung-berlin-101.html

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