Rechtsnews 21.04.2015 Christian R.

Vorzugsbehandlung für Journalisten?

Staatliche Stellen sind verpflichtet, Journalisten auf Verlangen Auskunft über Sachverhalte zu erteilen, sofern diese nicht der Geheimhaltung unterliegen. Wie sieht es aber aus, wenn mehrere Journalisten Anfragen zu ein und derselben Sache an das gleiche Amt stellen? Müssen Journalisten bevorzugt behandelt werden, weil sie ihre Anfrage früher als andere Kollegen gestellt haben? Diese Frage musste vor kurzem durch das Verwaltungsgericht Berlin beantwortet werden.

Konkret ging es in dem vorliegenden Fall um einen bei einer Boulevardzeitung tätigen Journalisten, der beim Bundeskanzleramt Antrag auf Einsicht in Archivdokumente gestellt hatte. Ein Konkurrent von einer anderen Zeitung stellte danach ebenfalls eine Anfrage zu demselben Thema. Beide Journalisten erhielten im Anschluss zeitgleich die gewünschten Informationen aus dem Bundeskanzleramt, was der Journalist, der seine Anfrage zuerst gestellt hatte, jedoch als Benachteiligung empfand. 

Er klagte gegen das Bundeskanzleramt. Seiner Ansicht nach hätte er zuerst informiert werden müssen, da er auch zuerst angefragt habe.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Haben Journalisten Anspruch auf bevorzugte Behandlung durch Ämter?

Die Klage des Journalisten blieb jedoch ohne Erfolg – das Verwaltungsgericht Berlin stufte in seinem Urteil das Vorgehen des Bundeskanzleramtes als rechtmäßig ein. Insbesondere betonte das Gericht, dass es staatlichen Stellen verboten ist, Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen. In diesem Sinne sei es nicht zulässig, einzelnen Pressevertretern im Hinblick auf Zeitpunkt, Umfang oder Inhalt zu erteilender Informationen zu bevorzugen.

Dass, wie der klagende Journalist angeführt hatte, durch die gleichzeitige Herausgabe der entsprechenden Informationen die Exklusivität seiner Recherche verloren gegangen sei, liege im Risikobereich von Journalisten und sei dem Bundeskanzleramt deswegen nicht anzulasten, so das Gericht. 

  • Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 12.03.2015 – VG 27 K 183.12 – 

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Platzverweis für allzu neugierige „Journalisten“

Polizist unterstützt Prostitution

Sanitäter beklaut bewusstlosen Patienten

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€