Rechtsnews 18.01.2016 Manuela Frank

Sanitäter beklaut bewusstlosen Patienten

Bestohlen im Rettungswagen – klingt absurd, ist einem bewusstlosen Patienten jedoch tatsächlich passiert. Als er auf dem Weg zum Krankenhaus war, klaute ihm der Rettungssanitäter 50 Euro aus der Tasche. Dieser Raub kostete den Mann nicht nur seinen Job, sondern auch ein Stück seiner Freiheit.

Neunmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung

Wegen des Diebstahls wurde der beklagte Rettungssanitäter zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt. Zudem entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass er als Beamter aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird. Bei der Beurteilung kam dem Sanitäter der Aspekt der Geringwertigkeit der Sache nicht zugute, weil er den hilflosen Zustand des Patienten und seine Dienstanstellung ausgenutzt hat. Außerdem ist der Beamte wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten bereits vorbelastet. Während des Disziplinarverfahrens hat er zudem einen weiteren Diebstahl begangen, der ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe führte, die allerdings nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Kommen dem Sanitäter Milderungsgründe zugute?

Es lagen zudem auch keine anderen Milderungsgründe vor. Der Sanitäter hat sein Fehlverhalten weder offenbart, noch hat er den Schaden vor der Tatentdeckung wieder gut gemacht. Er befand sich auch nicht in einer wirtschaftlichen Notlage, aus der es keinen Ausweg gab. Aus diesem Grund gab es keine entlastenden Umstände, was dazu führte, dass der Sanitäter aus dem Beamtenverhältnis entfernt wurde.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.12.2015; AZ: BVerwG 2 C 6.14

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