Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) muss sich mit dem erst seit einigen Wochen geltenden neuen Unterhaltsrecht befassen. Eine Mutter zweier Kinder im Alter von 16 und 7 Jahren hat Verfassungsbeschwerde eingereicht. Nach 17 Ehejahren wird sie nun in wenigen Wochen geschieden sein. Die in Teilzeit arbeitende Frau würde nach der neuen Rechtslage zwar Unterhalt für ihre beiden minderjährigen Söhne erhalten, selbst aber kein Geld mehr beziehen können. Nach der bis Ende 2007 geltenden Regelung hätten ihr knapp 400 Euro Betreuungsunterhalt zugestanden. Der Anwalt der Beschwerdeführerin sieht darin eine schwere Benachteiligung. Er ist der Ansicht, die Grundrechte des Kindes auf elterliche Betreuung werden verletzt, wenn die Mutter gezwungen sei eine Vollzeitstelle anzunehmen, weil sie keinen Unterhalt erhält. Das Verfahren beim BVerfG ist unter dem Az. 1 BvR 345/08 anhängig. Quellen und Links
- focus.de „Erste Verfassungsbeschwerde eingereicht„
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Verfassungsbeschwerde gegen neues Unterhaltsrecht erhalten
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