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Rechtsnews 08.08.2007 Tobias Hofmann

Vereinfachtes Scheidungsverfahren im Bundesrat gescheitert

Nachdem die Bundesregierung in ihrem Regierungsentwurf zum Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwiliigen Gerichtsbarkeit (FamFG) von einem – noch im Referententwurf enthaltenen – vereinfachten Scheidungsverfahren ohne Anwaltszwang mangels Durchsetzbarkeit im Bundestag Abstand genommen hatte, hat der Finanzausschuss des Bundesrates in seinem Vorschlag für eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf die Einführung des vereinfachten Scheidungsverfahren ohne Anwaltszwang wieder aufgegriffen. Der Bundesrat hat den Gesetzesvorschlag jeodch nicht in seine Stellungnahme übernommen (BR-Dr 309/07). Dennoch, so meinen wir, sollte die Idee des vereinfachten Scheidungsverfahrens ohne Anwaltszwang nicht verworfen werden. Denn das Für und Wieder einer Einführung ist bei Weitem nicht ausdiskutiert, zu viele Argumente sind nicht ausgetauscht. Verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich aus dem grundrechtlichen Schutz der Ehe (Art. 6 GG), woraus sich ein genereller Anwaltszwang im Scheidungsverfahren herleiten ließe um den grundrechtlichen Eheschutz Rechnung zu tragen. Dies ist in der Diskussion nicht abschließend geklärt. Sollten sich aber die verfassungsrechtlichen Zweifel ausräumen lassen, so ist es gut vertretbar, dass die Bürger bei der Erkenntnis gesetzlich zu begleiten sind, dass nicht nur die Gerichte, sondern auch andere Institutionen Wege zur Lösung der Probleme der Bürger anbieten, und dass sich die Beilegung von Streitigkeiten auch anders als durch juristische Aufarbeitung herbeiführen lässt.  Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung bietet Ihnen rechtsanwalt.com mit dem neuen Scheidungportal die Möglichkeit unbürokratische und kostengünstige Wege zu gehen.

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