Rechtsnews 22.06.2019 Christian R.

Urteil zu Blockheizkraftwerken der GFE-Unternehmensgruppe

Das Landgericht Nürnberg-Fürth fällte ein Urteil im GFE-Verfahren. Es sprach langjährige Freiheitsstrafen aus. Verurteilt wurden elf Angeklagte wegen 88 Fällen des gewerbsmäßigen sowie bandenmäßigen Betrugs. Die Haftdauer bewegt sich zwischen drei und neun Jahren.

Nicht hergestellte Blockheizkraftwerke zum Verkauf angeboten

Angeklagt waren führende Mitarbeiter aus Verwaltung, Vertrieb und Produktion der GFE-Unternehmensgruppe. Sie wurden beschuldigt, Blockheizkraftwerke verkauft zu haben. Den Kunden hatten sie dabei hohe Renditen versprochen. Eigentlich waren sie aber gar nicht dazu in der Lage, solche Blockheizkraftwerke herzustellen. Technisch war ihnen das nicht möglich. Da sie dies wussten, musste ihnen folglich auch klar sein, dass die versprochenen Renditen nicht erzielt werden können. Es war also vorsätzlicher Betrug!

Das heißt, das Geschäftsziel der GFE war es, ein Produkt zu verkaufen, das es nicht gab und dass das Unternehmen nicht herstellen konnte. Mitarbeiter des Vertriebs erhielten Provisionen, die ihnen durch Zahlungen der Kunden ausgezahlt werden konnten. Den Kunden entstand insgesamt ein Schaden von zwölf Millionen Euro. Es bleibt abzuwarten, ob die Angeklagten in Revision vor dem BGH gehen.

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  • Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 27. Februar 2014

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