Rechtsnews 12.08.2022 Alex Clodo

Muss Seniorenheim ungeimpftes Pflegepersonal beschäftigen?

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Seniorenheim umgeimpftes Pflegepersonal weiter beschäftigen muss. Diese Frage hatte das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in zwei Verfahren in einstweiligen Rechtsschutz zu entscheiden. Wie entschied das Gericht und welche Gründe führte es für seine Entscheidung an? Alle Antworten finden Sie hier!

Freistellung von umgeimpften Pflegepersonal

Im Fall haben sich die Kläger, also das angestellte Pflegepersonal, nicht gegen das SARS-CoV-2-Virus impfen lassen. Daraufhin hat die Betreiberin des Seniorenheims die Pflegekräfte seit 16.03.2022 freigestellt. Sie begründete dies damit, dass durch die seit 15.03.2022 bestehende Pflicht nach §20a Infektionsschutzgesetz (IfSG), wonach Personen, die in Einrichtungen zur Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen arbeiten, über einen Impfnachweis oder z.B. einen Genesenennachweis verfügen müssen. 

Hiergegen hatten die Kläger in Eilverfahren bei dem Amtsgericht Gießen geklagt. Das Gericht hatte die Anträge jedoch zurückgewiesen.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Überwiegt das Interesse der Bewohner?

Das Landesarbeitsgericht Hessen hat das Urteil bestätigt. Nach Ansicht der Richter haben die Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, in ihrem Arbeitsverhältnis beschäftigt zu werden. Der erforderliche Impfnachweis wirke wie eine berufliche Tätigkeitsvoraussetzung. Zudem habe bei der Abwägung der Interessen die Arbeitgeberin die Angestellten freistellen dürfen. 

Das schützenswerte Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenheims, vor einer Gefährdung ihrer Gesundheit und ihres Lebens bewahrt zu werden, überwiege dem Interesse der Pflegekräfte, ihre Tätigkeit ausüben zu können. Die Entscheidungen des LAG sind rechtskräftig. Eine Revision zum Bundearbeitsgericht (BAG) ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht möglich.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Ist Corona-Infektion eines Polizisten ein Dienstunfall?

Corona-Impfung gefälscht: Polizistin auf Probezeit entlassen

Quelle:

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 11.08.2022 – 5 SaGa 728/22 und 7 SaGa 729/22

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€