Für Umzüge müssen am Straßenrand vorhandene Parkplätze häufig abgesperrt werden. Dies ist vor allem in innenstadtnahen und parkplatzarmen Gebieten ärgerlich und kann, wie sich kürzlich im Zusammenhang mit einem Verfahren am Amtsgericht Wiesbaden zeigte, auch gefährlich sein.
In dem vorliegenden Fall, der auf das Jahr 2010 zurückgeht, hatte der Geschädigte zwei PKW in einer abschüssigen Straße in Wiesbaden abgestellt. Um einen anstehenden Umzug vorzubereiten und den dafür notwendigen Platz freihalten zu können, stellte dann ein Mitarbeiter eines Umzugsunternehmens im Bereich der zwei PKW des Geschädigten Halteverbotsschilder auf. In der Folge entwickelte sich ein starker Wind, die zur Vorbereitung des Umzugs aufgestellter Schilder fielen um und richteten dabei an den beiden Fahrzeugen des Geschädigten einen Schaden an, der sich auf rund 2.200 € belief. Einen Anspruch gegen die Umzugsfirma auf Erstattung der entstandenen Kosten wollte der Geschädigte nun in dem Verfahren vom Gericht zugesprochen bekommen.
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Umgefallenes Verbotsschild – wer haftet? erhalten
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Wer haftet für Schäden durch ein umfallendes Halteverbotsschild?
Die zentrale Frage des Verfahrens war, ob das Umzugsunternehmen bei der Aufstellung der Schilder diese ausreichend gesichert hatte.
In seinem Urteil führte das Gericht nun aus, dass dies nicht der Fall gewesen sei. Bei der Aufstellung von mobilen Schildern ist nach Ansicht des Gerichts mehr geboten, als nur die Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Gerade angesichts der vor Ort sehr ungünstigen Bedingungen (Abschüssigkeit der Straße, starker Wind) sei es, so der Richter, angezeigt gewesen, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, wie etwa die Verwendung zusätzlicher Standfüße oder deren Befestigung im Boden, durchzuführen.
In der Konsequenz stellte das Gericht fest, dass das Umzugsunternehmen verpflichtet ist, dem geschädigten PKW-Eigentümer den entstandenen Schaden zu ersetzen.
- Quelle: Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 04.04.2014 – 93 C 6143/10 –
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