Rechtsnews 07.08.2007 Christian R.

Streik bei der Bahn – Anspruch auf Entschädigung

Der Streik der Lokomotivführer ist beschlossene Sache. Ab Donnerstag soll gestreikt werden. Für viele Bahnkunden könnte das zu Verspätungen und Ausfällen führen. Es stellt sich dann die Frage, welche Möglichkeiten man als Bahnkunde im Falle einer streikbedingten Verspätung oder eines Ausfalls hat. Nach der sog. „Kundencharta“ der Bahn erstattet die Bahn im Fernverkehr (ICE, IC und EC) 20% des Fahrpreises in Form eines Gutscheins, wenn die Verspätung mehr als 60 Minuten beträgt. Drüber hinaus bietet die Bahn an, Tickets an Streiktagen kostenfrei umzutauschen oder den Kaufpreis zu erstatten, wenn der Kunde die Reise aufgrund von Ausfällen oder Verspätungen durch den Streik nicht antreten kann. Fällt ein Zug aus oder sollte ein Anschlusszug verpasst werden kann auch dann eine andere (ggf. teurere) Verbindung genutzt werden. Bei Entschädigungen für evtl. Hotelübernachtungen oder Taxifahrten, die genutzt werden, wenn es mit der Bahn nicht mehr weiter geht, sieht sich die Bahn nicht in der Pflicht. Nach ihrer Rechtsauffassung handelt es sich bei einem Streik um höherer Gewalt, wonach sie nicht für Ausfälle haftbar gemacht werden könne. Verbraucherverbände und Reiserechtler sehen das anders. Via „Recht für Verbraucher“ habe ich einen interessanten Beitrag von Prof. Dr. Führich gefunden. Er Vertritt die Auffassung, dass ein „Streik der Mitarbeiter aus der zu verantwortenden betrieblichen Sphäre der Bahn“ komme und sieht die Bahn daher in der Verantwortung. Er rät daher auf jeden Fall

„allen im Fernverkehr betroffenen Kunden der Bahn, innerhalb eines Monats ab dem Tag der Verspätung, mit einer Kopie der Fahrkarte mindestens den Gutschein über die Entschädigungssumme von 20 % des Fahrpreises sowie Schadensersatz bzw. entstandene angemessene Kosten einer notwendigen Übernachtung bzw. eines Taxis und Benachrichtigung der ihn erwartenden Personen zu verlangen.“

Trotz anders lautender Berichte am gestrigen Tag, kann man heute auch beim ZDF den Hinweis lesen, dass die Schlichtungsstelle Mobilität Reisenden rät, sich auf die  Charta zu berufen und Schadenersatz zu fordern. Letzten Meldungen zufolge sollen die Streiks zunächst nur den Güterverkehr betreffen. Man muss also nicht das Schlimmste erwarten. Wir wünschen Gute Fahrt! Quellen und Links

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