Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 06.08.2023 Alex Clodo

Kann man Schadensersatz wegen Hotelüberbuchung verlangen?

Wenn Sie eine Reise gebucht haben und bei Ihrer Ankunft feststellen, dass das Hotel überbucht ist, kann das sehr ärgerlich sein. Sie haben sich auf Ihren Urlaub gefreut und müssen nun nach einer anderen Unterkunft suchen oder akzeptieren, dass Sie in einem anderen Hotel oder einer anderen Zimmerkategorie untergebracht werden. Haben Sie in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir in diesem Artikel erläutern werden.

Wann liegt eine Hotelüberbuchung vor?

Eine Hotelüberbuchung liegt vor, wenn ein Hotel mehr Zimmer verkauft hat, als es tatsächlich zur Verfügung hat. Dies kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel technische Fehler, Stornierungen, Umbuchungen oder eine bewusste Überbuchung, um eine möglichst hohe Auslastung zu erreichen. Eine Hotelüberbuchung ist grundsätzlich zulässig, solange das Hotel für eine angemessene Ersatzunterkunft sorgt. Das Hotel muss jedoch die Rechte der betroffenen Gäste beachten und ihnen gegebenenfalls eine Entschädigung zahlen.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Kann man Schadensersatz wegen Hotelüberbuchung verlangen? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Welche Rechte haben Sie bei einer Hotelüberbuchung?

Wenn Sie von einer Hotelüberbuchung betroffen sind, haben Sie zunächst das Recht, vom Hotel über die Situation informiert zu werden. Das Hotel muss Ihnen eine alternative Unterkunft anbieten, die mindestens der gleichen Kategorie entspricht wie die ursprünglich gebuchte. Wenn möglich, sollte die Ersatzunterkunft in der Nähe des ursprünglichen Hotels liegen und vergleichbare Leistungen bieten. Das Hotel muss auch die Kosten für den Transport zur Ersatzunterkunft und gegebenenfalls für die Rückkehr zum ursprünglichen Hotel übernehmen.

Wenn Sie mit der angebotenen Ersatzunterkunft nicht einverstanden sind oder keine angeboten wird, können Sie von dem Vertrag mit dem Hotel zurücktreten und sich selbst eine andere Unterkunft suchen. In diesem Fall müssen Sie dem Hotel jedoch die Möglichkeit geben, Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist eine zumutbare Alternative anzubieten. Wenn Sie sich selbst eine andere Unterkunft suchen, müssen Sie darauf achten, dass diese nicht wesentlich teurer ist als die ursprünglich gebuchte. Andernfalls müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.

Wann können Sie Schadensersatz verlangen?

Neben dem Recht auf eine Ersatzunterkunft oder einen Rücktritt vom Vertrag können Sie unter Umständen auch Schadensersatz verlangen. Dies setzt voraus, dass das Hotel Ihnen gegenüber schuldhaft gehandelt hat, also zum Beispiel vorsätzlich oder fahrlässig mehr Zimmer verkauft hat, als es hatte. Außerdem müssen Sie einen konkreten Schaden nachweisen können, der durch die Hotelüberbuchung entstanden ist. Dies kann zum Beispiel ein entgangener Urlaubsgenuss sein, wenn Sie durch die Überbuchung einen Teil Ihrer Reisezeit verloren haben oder in einer minderwertigen Unterkunft untergebracht wurden. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem Einzelfall und kann zwischen 10% und 50% des Reisepreises liegen.

Wie können Sie Schadensersatz geltend machen?

Wenn Sie Schadensersatz wegen einer Hotelüberbuchung geltend machen wollen, sollten Sie zunächst das Hotel schriftlich auffordern, Ihnen den Schaden zu ersetzen. Dabei sollten Sie den Sachverhalt genau schildern, den Schaden beziffern und eine Frist für die Zahlung setzen. Wenn das Hotel nicht reagiert oder ablehnt, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Dabei sollten Sie beachten, dass für Streitigkeiten mit ausländischen Hotels in der Regel das Recht des Landes gilt, in dem sich das Hotel befindet. Außerdem sollten Sie alle relevanten Unterlagen aufbewahren, wie zum Beispiel Buchungsbestätigungen, Rechnungen oder Fotos.

Wann gab es die letzte Modernisierung des deutschen Reiserechts?

Die letzte Modernisierung des Reiserechts in Deutschland erfolgte im Jahr 2018 mit der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302. Diese Richtlinie sollte den Verbraucherschutz stärken, die Rechtssicherheit erhöhen und einen einheitlichen Binnenmarkt für Pauschalreisen schaffen. Die Richtlinie wurde in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) eingefügt. Die neuen Vorschriften gelten seit dem 1. Juli 2018 für alle Reiseverträge, die ab diesem Datum geschlossen wurden.

Die wichtigsten Änderungen durch die Modernisierung des Reiserechts sind:

  • Die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Pauschalreiserechts auf neue Formen der Buchung, wie z.B. verbundene Online-Buchungsverfahren oder verbundene Reiseleistungen. Eine Pauschalreise liegt nun vor, wenn mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen (z.B. Beförderung, Unterbringung, Mietwagen) für den Zweck derselben Reise gebündelt werden und entweder ein Gesamtpreis verlangt wird oder die Leistungen als Paket beworben werden.

Eine verbundene Online-Buchungsverfahren liegt vor, wenn der Reisende mehrere Reiseleistungen bei verschiedenen Anbietern über eine einzige Website bucht und dabei eine einzige Zahlung leistet oder seine Daten an einen anderen Anbieter weitergegeben werden. Eine verbundene Reiseleistung liegt vor, wenn der Reisende mehrere Reiseleistungen bei verschiedenen Anbietern über getrennte Buchungsvorgänge erwirbt, aber diese Leistungen innerhalb von 24 Stunden miteinander verknüpft werden (z.B. durch eine gemeinsame Bestätigung oder eine gemeinsame Rechnung).

  • Die Verbesserung der Informationspflichten der Vertragsparteien vor und nach dem Vertragsschluss. Der Reiseveranstalter oder der Vermittler muss dem Reisenden vor der Buchung ein Formblatt mit den wesentlichen Informationen über die Pauschalreise oder die verbundene Online-Buchungsverfahren bzw. verbundene Reiseleistung zur Verfügung stellen.

Dazu gehören z.B. der Gesamtpreis, die wesentlichen Merkmale der Leistungen, die Zahlungsmodalitäten, die Stornobedingungen und die Haftung des Veranstalters. Nach dem Vertragsschluss muss der Veranstalter dem Reisenden eine Bestätigung mit allen Vertragsbedingungen übermitteln.

  • Die Anpassung der Regelungen über Leistungs- und Preisänderungen, Rücktrittsrechte und Schadensersatzansprüche an die aktuellen Marktbedingungen. Der Veranstalter darf nach dem Vertragsschluss nur noch unwesentliche Leistungsänderungen vornehmen, wenn er sich dies im Vertrag vorbehalten hat und den Reisenden rechtzeitig informiert hat.

Der Veranstalter darf den Preis nur noch bis 20 Tage vor dem Beginn der Pauschalreise erhöhen, wenn er sich dies im Vertrag vorbehalten hat und dies aufgrund von Änderungen bei den Beförderungskosten, den Steuern oder den Wechselkursen gerechtfertigt ist. Der Preis darf jedoch nicht um mehr als 8% steigen. Der Reisende kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er mit einer Leistungs- oder Preisänderung nicht einverstanden ist oder wenn am Bestimmungsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien) vorliegen, die die Durchführung oder die Anreise erheblich beeinträchtigen.

Der Reisende hat in diesen Fällen Anspruch auf eine volle Erstattung des Reisepreises, aber nicht auf eine zusätzliche Entschädigung. Der Reisende kann auch jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, muss dann aber eine angemessene Rücktrittsgebühr zahlen. Der Reisende kann Schadensersatz verlangen, wenn der Veranstalter seine vertraglichen Pflichten verletzt hat und der Reisende dadurch einen Schaden erlitten hat. Die Haftung des Veranstalters ist jedoch auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder betrifft die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Fazit

Eine Hotelüberbuchung kann Ihren Urlaub erheblich beeinträchtigen. Wenn Ihnen das passiert, haben Sie verschiedene Rechte, die Ihnen das Hotel gewähren muss. Unter Umständen können Sie auch Schadensersatz verlangen, wenn das Hotel schuldhaft gehandelt hat und Sie einen Schaden erlitten haben. Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie das Hotel schriftlich auffordern, Ihnen den Schaden zu ersetzen. Wenn das nicht hilft, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Reisebüro muss nicht das billigste Angebot finden

Preiserstattung nach Urlaubsunfall?

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€