Die kurzen Ausschnitte aus dem Fernsehprogramm, die der Moderator und Entertainer Stefan Raab in seiner Sendung „TV Total“ zeigt, sind bekannt. Dabei handelt es sich meist um skurrile oder amüsante Szenen der deutschen Fernsehlandschaft; Versprecher von Nachrichtenmoderatoren oder seltsam anmutentde Szenen aus Shows und Sendungen. Diese kommentiert der Showmaster für gewöhnlich mit einem bissigen Spruch, um dann zum nächsten Beitrag über zugehen. Doch genau das wurde Gegenstand eines sieben Jahre dauernden Rechtsstreit zwischen Raab und dem Hessischen Rundfunk, den Raab nun verlor. In der Sendung „TV Total“ wurde ein zwanzig Sekunden langer Ausschnitt zum Thema „Spontan-Jodeln“ gezeigt. Nach Ansicht der Richter am Bundesgerichtshof (BGH), die in letzter Instanz den Fall verhandelten, handelte es sich bei dem Ausschnitte um ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Da diese aber nahezu unkommentiert gesendet wurden, könne sich Raab nicht auf das Zitatrecht berufen. Von einer Parodie oder einer humoristischen Bearbeitung könne keine Rede sein. (Az.: I ZR 42/05) Das Urteil des BGH, das bereits am 20.12.2007 gesprochen und erst jetzt öffentlich gemacht wurde, könnte weitere Folgen nach sich ziehen. So dürften auch andere Sender Ansprüche gegen Raab geltend machen. Quellen und Links
- Focus online – „Raab verliert vor BGH und muss für Austrahlung von Ausschnitten zahlen“
- Sueddeutsche.de – „Raab verliert vor BGH und muss für Austrahlung von Ausschnitten zahlen“
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Raab geschlagen – „TV Total“ muss Lizenzgebühren bezahlen erhalten
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