Rechtsnews
27.10.2016
Raphaela Nicola
Im August 2011 soll die Kuh „Verona“ eine Spaziergängerin angegriffen und getötet haben. Aufgrund mangelnder Aufsichtspflicht wurde die Tierhalterin wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Kuh-Angriff konnte allerdings nicht zweifelsfrei bewiesen werden.
Gab es Indizien für einen Kuh-Angriff?
Der Prozess um einen mutmaßlichen Kuh-Angriff endete mit einem Freispruch. Das Amtsgerichts Dillenburg ist der Auffassung, dass Verona keine Spaziergängerin angegriffen und getötet hat. Der Grund dafür ist, dass den Richtern „einige Indizien“ nicht ausreichen. Demnach blieben zu viele Ungereimtheiten, um die „Täterschaft“ der Kuh zweifelsfrei feststellen zu können. Die Halterin wurde also vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei gesprochen. Im August 2011 war im hessischen Greifenstein eine 57 Jahre alte Spaziergängerin tot auf einer Wiese gefunden worden. Die Frau starb nach Angaben des Gerichtsmediziners durch „stumpfe Gewalteinwirkung eines größeren Tieres, wahrscheinlich eines Rindes“. Verona war zuvor ausgerissen, deshalb geriet sie in Verdacht. Weil die Halterin keine Anstrengungen übernahm, das Tier wieder einzufangen, hatte sie nach Auffassung der Anklage ihre Aufsichtspflicht verletzt. Es gebe zwar keine genauen Hinweise, aber einige Indizien, die dafür sprachen, dass Verona die 57-Jährige tödlich verletzte. Verona fühlte sich möglicherweise durch den Hund der Spaziergängerin bedroht. Die Kuh hatte ein neugeborenes Kalb dabei und könnte getrieben vom Mutterinstinkt die Spaziergängerin angegriffen haben. Nach Auffassung der Richter, sei dies allerdings nicht eindeutig nachweisbar. Ebenfalls könne nicht ausgeschlossen werden, ob andere Kühe oder Bullen für die tödlichen Verletzungen verantwortlich seien.
DNA-Spuren führten zu Wende im Prozess
Schon zum zweiten Mal beschäftigte sich das Gericht mit dem vorliegenden Fall. Die Tierhalterin wurde im ersten Prozess im Jahr 2013 schuldig gesprochen. Da Gen-Spuren an der Kleidung der Toten allein „Verona“ zugeordnet werden konnten, gab es zuvor daran auch keine Zweifel. Damals habe es laut einem Gutachter keine Hinweise auf ein anderes Rind gegeben. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte wegen formaler Mängel ein neues Verfahren angeordnet. Die sichergestellten Spuren wurden auf Initiative der Verteidigung ein weiteres Mal und mit feineren Methoden untersucht. Dies führte zu einer Wende in diesem Prozess. Neben Veronas DNA wurden bei der erneuten Prüfung auch Spuren von mindestens zwei weiteren, unbekannten Rindern nachgewiesen. Deshalb forderten Staatsanwaltschaft und Verteidigung nun einen Freispruch für die Halterin. Lediglich nach Auffassung der Nebenklage sprachen genug Indizien für einen Angriff „Veronas“. Nach Sicht der Tierhalterin selbst, sei sie sich zu „99 % Prozent sicher“, dass ihre Kuh die Spaziergängerin nicht angegriffen habe.
Quellen:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-dillenburg-tierhalterhaftung-kuhangriff/
http://www.focus.de/panorama/welt/toedlicher-kuh-angriff-kuh-verona-wegen-mangel-an-beweisen-freigesprochen_id_6096723.html
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