Rechtsnews 16.12.2022 Alex Clodo

Welcher Preis ist in einem Lebensmittelgeschäft bindend?

Die Deutschen gehen trotz der Inflationskrise weiter gerne – bzw. müssen auch gezwungenermaßen – Lebensmittel einkaufen. Dabei kann es dann schon mal vorkommen, dass es unterschiedliche Preisauszeichnungen am Regal und an der Kasse gibt. Dann stellt sich letztendlich die Frage: Welcher Preis gilt nun? 

Um die Frage vorab zu beantworten. Es gilt der Preis an der Kasse, bzw. der Preis, der im Kassensystem gespeichert ist. Hinter dem Prozess unseres Einkaufens steckt mehr Recht drin, als man vielleicht meinen mag. Kaufen Sie lediglich in Joghurt, gehen Sie genau so einen Vertrag ein, wie bei einem Fernsehenkauf etc. Stellen Sie das Joghurt auf das Kassenband, machen Sie dem Verkäufer ein Vertragsangebot. Und zwar zu dem Preis, der in dem Kassensystem hinterlegt ist.

Wieso mache ich als Käufer ein Angebot – Gilt kein Verkaufspreis?

Sie werden sich jetzt vielleicht fragen, wieso Sie als Käufer ein Angebot gemacht haben. Ist es nicht so, dass der Verkäufer ein Angebot macht, indem er das Preisschild ans Regal gesteckt hat?

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Klare Antwort: Nein! Im juristischen Sinne nennt man diesen Vorgang „invitatio ad offerendum“. Dahinter steckt die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Übersetzt bedeutet das: Im Supermarkt spricht der Verkäufer quasi nur eine Einladung aus, daraufhin machen sie – als angehender Kunde – ein Angebot, den Artikel zu kaufen, indem Sie zur Kasse gehen und den Artikel bezahlen wollen.

In den früheren Zeiten des „kleinen Aufklebers“, dessen aufgedruckten Preis die Kassiererin in die Kasse getippt hat, war das Verfahren noch relativ transparent. Mittlerweile steckt der Preis aber hinter dem Strichcode im Warenwirtschaftssystem und wird erst dann sichtbar, wenn es „pieps“ an der Kasse gemacht hat. In Discountern gehts es oft um Schnelligkeit, sodass der Kunde an der Kasse – in der Praxis – kaum eine Möglichkeit hat, den „Vertrag“ wirklich zu prüfen.

Können Sie die „Annahme“ des Angebots ablehnen?

Sie können jederzeit beim Vertragsabschluss sagen, dass Ihnen der Preis nicht Ihren Angebotsvorstellungen entspricht, also ein Unterschied zwischen dem vorgestellten Preis am Regal und dem wirklichen Preis an der Kasse. Der Vertrag über den Kauf des Joghurts kommt nämlich erst mit dem Bezahlen zustande.

Im Normalfall greift nun die Kassiererin zum Telefon, weil ihr ihm Zweifel nicht der Supermarkt gehört und wird nachfragen, ob sie den Artikel auch zu einem anderen Preis verkaufen darf. Womöglich wird sie auch nachschauen oder nachschauen lassen, ob vielleicht noch ein altes Preisschild am Regal steckt. Im Normalfall wird der Verkäufer das „Angebot“ des Kunden annehmen, wenn Preisschilder eventuell vertauscht oder vergessen wurden und Ihnen den Joghurt zum vorgestellten „Regalpreis“ verkaufen.

Dies geschieht aber im Rahmen der Kulanz, erklärt Britta Schautz, Projektleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale in Berlin. Der Kunde hat keinen rechtlichen Anspruch auf dieses Vorgehen, dies liegt allein in der Hand des Verkäufers.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Dürfen Taschen im Supermarkt kontrolliert werden?

Wer haftet auf dem Supermarktparkplatz nach einem Unfall?

Quelle:

https://www.mdr.de/ratgeber/recht/preisbindung-supermarkt-regal-kasse-100.html

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€