Rechtsnews 16.03.2012 Julia Brunnengräber

Haftentschädigung für Ex-PKK-Gebietsleiter

Obwohl die kurdische Arbeiterpartei PKK seit 1993 in der BRD verboten ist, war ein ehemaliger Maschinenbau-Student als Gebietsleiter dieser Partei tätig. Das heißt, er war mitgliedschaftlicher Beteiligter der PKK. In den Städten Mainz, Köln und Darmstadt hatte er sich politisch engagiert und eine hohe Summe Spendengelder von Angehörigen der kurdischen Volksgruppe für die PKK eingefahren. Zu den Vorwürfen sagte der Mann vor Gericht nichts. Das OLG Frankfurt hat in dieser Sache jetzt ein Urteil gefällt. Das Frankfurter OLG hat den Mann zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

11500 Euro Haftentschädigung wegen langer Untersuchungshaft

Allerdings saß er bereits in Untersuchungshaft und zwar für die Dauer von zwei Jahren und drei Monaten. Das OLG entschied, dass ihm eine Entschädigung von 25 Euro pro Tag zustehe – insgesamt also 11500 Euro. Der Betrag wird aber mit den Prozesskosten verrechnet, für die der Mann zu einem erheblichen Teil selbst aufkommen muss. Es steht daher noch aus, wieviel Geld er letztendlich tatsächlich ausgezahlt bekommt. Eine Revision vor dem BGH ist für den Angeklagten und auch für den Generalbundesanwalt möglich.

Quellen:

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  • dpa
  • Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 7. März 2012, Az.: 4-2 StE 5/09-6-1/11

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