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Rechtsnews 05.06.2008 Christian Schebitz

Neues Verbraucherinformationsgesetz

„Einen Meilenstein in der Geschichte des Verbraucherschutzes“ nennt Bundesverbraucherminister Horst Seehofer das neue Verbraucherinformationsgesetz, das zum 1. Mai 2008 in Kraft trat. Das Gesetz verpflichtet Behörden, die Verbraucher in wichtigen Fällen, wenn zum Beispiel Gefahr einer Gesundheitsgefährdung besteht, aktiv zu informieren. Neu ist, dass nun auch Namen von Unternehmen genannt werden dürfen, die gegen das Gesetz verstoßen. Zudem kann künftig jeder Bürger, unabhängig von seinem Wohnsitz und ohne dass es einer besonderen Begründung bedarf, von den Behörden Informationen verlangen über alle Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, also Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände wie Spielzeug und Kleidung. Dabei sind die Behörden verpflichtet, den Bürgern Auskunft zu erteilen oder Akteneinsicht zu geben. Ansprechpartner sind hauptsächlich die zuständigen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden der Länder. Für die Erteilung der Auskünfte können die Behörden, je nach Arbeitsaufwand, Gebühren berechnen. Insgesamt soll durch das neue Gesetz mehr Transparenz schaffen und somit die Information der Verbraucher verbessern. Um die Verbraucher über das neue Gesetz zu informieren, hat das Ministerium eine Website eingerichtet: www.vig-wirkt.de. Quellen und Links:

  • haufe.de – „Verbraucherinformationsgesetz seit Mai in Kraft“
  • Pressemittielung des Bundesministerium für Verbraucherschutz – „Seehofer: Verbraucherinformations-Gesetz ist Meilenstein“

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