Das geänderte Unterhaltsrecht wird auch auf alte Fälle angewandt. Das berichtet die Berliner Morgenpost. So sollen Scheidungen, die nach dem 30. Juni 1977 vollzogen wurden, verhandelt werden können. Zwar prüfe man jeden Fall, bevor er verhandelt wird, aber die Gerichte würden sich auf eine wahre Flut von Klagen einstellen. Laut Morgenpost hätten unter anderem gerade Väter, die schon lange Unterhalt an ihre geschiedenen Frauen überweisen und jetzt klagen wollen, gute Aussichten auf Erfolg. Das neue Unterhaltsrecht sieht eine andere Rangfolge wie bisher vor. Danach sollen vor allen anderen zu erst Kinder und dann der jeweils betreuende Elternteil Unterhalt bekommen. So soll Kindern die höchste Priorität zu kommen. Geschiedenen Ehepartnern soll währenddessen mehr Eigenverantwortung zukommen. Quellen und Links
- Berliner Morgenpost – „Scheidungen werden neu verhandelt“
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