Seit Anfang dieses Jahres gilt die neue „Düsseldorfer Tabelle“ – und mit ihr gab es einige Neuerungen bei dem Unterhalt für Scheidungskinder. Richteten sich die Unterhaltssätze bisher nach dem Einkommen der Eltern und der Frage: „Wie viel können die Eltern von ihrem Einkommen erübrigen?“ wird sich nun an den Kindern orientiert. Dabei wird davon ausgegangen, dass gerade ältere Kinder mehr Geld benötigen.
Die von den Familiengerichten als Richtschnur herangezogene Tabelle musste angepasst werden, weil zum Jahreswechsel das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge angehoben wurden.
Erhöhung Kindergeld
Das Kindergeld wird vom 01.01.2009 an für die ersten zwei Kinder auf 164 €, für das dritte auf 170 € und für jedes weitere auf 195 € steigen.
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Das Kindergeld wird bei minderjährigen Kindern zur Hälfte auf den zu zahlenden Kinderunterhalt angerechnet – bei volljährigen Kindern wird es voll angerechnet.
Auf Grundlage des gestiegenen Kinderfreibetrags erhöht sich der Unterhalt für Kinder in drei von vier Altersstufen der Tabelle um Beträge zwischen zwei und 24 Euro. Von dem Anstieg profitieren vor allem die Zwölf- bis 17-Jährigen sowie die volljährigen Kinder. Bei Kindern bis zu fünf Jahren dagegen steigt der Unterhalt nur leicht, in der Gruppe der Sechs- bis Elfjährigen bleibt er unverändert.
Quellen und Links:
- Olg-Duesseldorf.de – „ Düsseldorfer Tabelle“
- faz.net – „Mehr Geld für ältere Scheidungskinder„
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