Deutschland ist bereits seit vielen Jahren ein beliebtes Land für Migranten. Doch seit 2015 kommen durch die oft zitierte Migrantenwelle zahlreiche Unsicherheiten auf. Vor allem in Bezug auf die Verwaltungsstrukturen. Das komplizierte Migrationsrecht birgt viele Schwierigkeiten. Es werden speziell ausgebildete Rechtsanwälte benötigt um die rechtlichen Fragen der Flüchtlinge zu beantworten und Hilfe zu leisten. Bis jetzt war das Migrationsrecht eher ein Nebenbereich, der nun jedoch einer erheblichen Ausweitung bedarf, um der wachsenden Zahl der Migranten-Mandanten gerecht zu werden. Diesem Umstand hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Folge getragen und den Fachanwaltstitel für Migrationsrecht eingeführt.
Was ist ein Fachanwalt?
Innerhalb der Bundesrepublik erhält ein Rechtsanwalt einen Fachanwaltstitel, wenn er über besondere Erfahrungen und Kenntnisse in einem bestimmten Rechtsgebiet verfügt. Nach § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) muss er dafür einen Antrag bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer stellen, mehrere Prüfungen ablegen und Nachweise über seine Qualifikationen erbringen. Außerdem muss der Anwalt eine je nach Fachgebiet eine bestimmte Zahl von Fällen bearbeitet haben. Um den Titel des Fachanwalts dauerhaft führen zu dürfen, sind jährliche Fortbildungen nötig. Diese Fortbildungen sollen eine fachgerechte Beratung der Mandanten gewährleisten. Der Fachanwalt für Migrationsrecht ist der 23. Anwaltstitel. Ein einzelner Rechtsanwalt darf bei ausreichender Qualifikation allerdings maximal drei Titel verwenden.
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Fachanwalt für Migrationsrecht
Bislang gibt es für Rechtsanwälte nur die Möglichkeit, sich auf den Bereich des Ausländer- und Asylrechts zu spezialisieren. Die Zahl der Rechtsbeistände ist jedoch viel zu gering, um den Bedarf in diesem Bereich vollständig abzudecken. Außerdem existiert in diesem Bereich kein Fachanwaltstitel. Besonders qualifizierte Anwälte können sich deshalb nicht als solche kennzeichnen. Das Fachwissen in diesem Bereich ist jedoch dringend nötig, um sich mit den aktuellen nationalen Bestimmungen, Migrationsregelungen und dem Flüchtlingsschutz auszukennen. Außerdem werden Kenntnisse aus dem Bereich des Arbeits-, Sozial- und Strafrechts benötigt. Mithilfe dieser können Anwälte etwa Fragen zu Arbeitserlaubnissen, finanzieller Unterstützung und zum Opferschutz klären. Durch den neuen Fachanwaltstitel fördert die Bundesrechtsanwaltskammer jedoch nicht nur die Beratung von Flüchtlingen. Er spielt auch bei Fragen zur Arbeitsmigration eine große Rolle.
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