Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 08.10.2021 Alex Clodo

Kündigung rechtens? Lehrer wegen Maskenverweigerung gekündigt

Während der Corona Krise hat sich gezeigt, dass nicht alle Mitbürger mit den Schutzmaßnahmen einverstanden sind. Nicht zuletzt zeigte sich dies erschreckend in Idar-Oberstein, als ein Maskenverweigerer einen Studenten an einer Tankstelle erschoss, weil er ihn zum Tragen einer Maske aufforderte. In unserem Beitrag geht es um die Kündigung, die gegenüber einem Lehrer ausgesprochen wurde. Der Lehrer verweigerte das Tragen einer Maske und wurde daraufhin gekündigt. Daher stellt sich nun die Frage, ob die Kündigung rechtens war.

Sachverhalt

Wie stellte sich der Sachverhalt genau dar? Der Kläger war als angestellter Lehrer in Brandenburg tätig. Während seiner Arbeitszeit machte er deutlich, dass er offensichtlich nicht sehr erfreut über die Maskenpflicht ist. Er setzte sich dafür ein, dass an der Schule kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden musste. Zunächst verweigerte der Angestellte einen Mund-Nasen-Schutz an der Schule zu tragen, entgegen der entsprechenden Anweisungen der Schule. Zudem äußerte sich der Lehrer aber auch per E-Mail an die Elternvertretung. In der E-Mail bezeichnete er die Maskenpflicht als “Pflicht einer Nötigung, Kindesmissbrauch, welches eine vorsätzliche Körperverletzung bedeute”. 

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Kündigung rechtens? Lehrer wegen Maskenverweigerung gekündigt erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Daraufhin ermahnte das Bundesland Brandenburg den angestellten Lehrer. Ihm wurde erklärt, dass er mit einer Kündigung rechnen müsse, wenn er sein Verhalten nicht ändert. Auf die Ermahnung des Landes wandte er sich erneut an die Elternvertretung und an andere Stellen. Auch dort stellte er die Maßnahmen in Frage und äußerte sich ähnlich wie in der vorherigen E-Mail. Daraufhin stellte man dem angestellten Lehrer eine Kündigung aus.

Das Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel erklärte die Kündigung für unwirksam. Das Arbeitsverhältnis könnte man aber gegen Zahlung einer Abfindung auflösen. Das Arbeitsgericht argumentierte, dass es an einer erforderlichen Abmahnung fehle.

Entscheidung des Landesarbeitsgerichts

Wie entschied nun das Landesarbeitsgericht? Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage des Lehrers ab. Als Begründung gab das Gericht an, dass die Kündigung des Landes wegen seiner Äußerungen in seinen E-Mails an die Schulelternsprecherin gerechtfertigt sei. In der E-Mail hatte der Mann die Maskenpflicht in der Schule als Nötigung, Kindesmissbrauch und Körperverletzung bezeichnet. Weiterhin hatte der Lehrer die Eltern aufgefordert, mit einem vorformulierten zweiseitigen Schreiben gegen die Schule vorzugehen. 

Weiterhin nannte das Landesarbeitsgericht als weiteren Kündigungsgrund die beharrliche Weigerung des Klägers, selbst eine Maske in der Schule zu tragen. Ein, von einem österreichischem Arzt ausgestellte Attest, rechtfertige keine Befreiung. 

Zu guter letzt teilte das Gericht mit, dass eine Abmahnung vorliege. Der Kläger selbst verweise auf eine Erklärung des Landes, er müsse mit einer Kündigung rechnen, wenn er sein Verhalten nicht ändere. Im Folgenden habe der Kläger aber an seinen Äußerungen festgehalten.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.

Benötigen Sie rechtliche Hilfe?

[racom_smart_ads keyword=”verdachtskündigung” single_output=true selector=”.post” is_single=true]

Das könnte Sie auch interessieren:

Kündigung aufgrund eines WhatsApp Chats? 

Ende der Quarantäne-Entschädigung für Ungeimpfte?

Quellen:

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.10.2021, 10 Sa 867/21.

https://www.berliner-zeitung.de/news/gericht-lehrer-wegen-masken-verweigerung-zurecht-gekuendigt-li.187704

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2021/10/kuendigung-grundschullehrer-maske-corona.html

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Dr. Brigitte Glatzel - rechtsanwalt.com
Dr. Brigitte Glatzel ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Dr. Brigitte Glatzel - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive