Wie heute im Blog der maas_rechtsanwälte zu lesen ist, sucht die Musikindustrie nach Staatsanwaltschaften, um gegen sog Filesharer vorzugehen. Diese nutzen illegal das Internet, um Musikstücke anzubieten und herunter zuladen. Wir berichteten bereits über die Vorgehensweise der Musikindustrie. Dabei nutzten die Vertreter der Musikindustrie einen Umweg. Man erhebt Strafanzeige gegen Unbekannt, dessen Identität dann über die IP-Adresse von der Staatsanwaltschaft ermittelt wird. Über Akteneinsicht können dann zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden, während die Strafsachen meist fallen gelassen werden. Doch immer mehr Staatsanwaltschaften erklären nun, dass sie diesen Massenstrafanzeigen nicht mehr nachgehen werden. Grund hierfür dürfte auch ein neues Gesetz sein, das zivilrechtlichen Auskunftsanspruch zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte gewährt. Einschränkung hier: Das Gesetzt sieht als Voraussetzung ein “gewerbliches Ausmaß” vor. Die Autorin im mass-Blog kommentiert:
“Der Begriff des gewerblichen Ausmaßes ist wieder – wie so oft – sehr schwammig formuliert, so dass es letztlich an den Gerichten liegen wird, das “gewerbliche Ausmaß” durch Urteile zu definieren.
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Musikindustrie sucht Staatsanwaltschaft – Ende der massenhaften Strafanzeigen gegen Filesharer? erhalten
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Es bleibt abzuwarten, wie Musikindustrie und Gerichte mit diesem neuen Instrument des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs umgehen werden, insbesondere ob weiterhin zigtausende Abmahnungen wegen Filesharing ausgebracht werden.”
Quellen und Links:
- maas-rechtsanwälte – “Das “Staatsanwaltschaften-Hopping” der Musikindustrie”
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