Darf ein Grundstückskäufer schon vor der Grundbucheintragung, die Mietwohnungen modernisieren, falls ihn der Vermieter hierzu berechtigt hat und die gesetzlichen „Voraussetzungen der Verpflichtung des Mieters, Modernisierungsarbeiten zu dulden“, bestehen? Diese Frage musste der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 13. Februar 2008 klären. Der konkrete Fall Der Wohnungsvermieter veräußerte sein Grundstück und berechtigte den Käufer schriftlich dazu, vor seiner Grundbucheintragung aufkommende Modernisierungsarbeiten im eigenen Namen durchzuführen. Daraufhin informierte der Käufer die angeklagten Mieter darüber, dass in naher Zukunft Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen werden, was die Angeklagten jedoch nicht duldeten. Die Entscheidung der Vorinstanzen Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg hat die Klage des Käufers abgewiesen. Die Berufung des Käufers hatte Erfolg und auch die Revision der Angeklagten scheiterte. BGH: Klage ist zulässig Der Bundesgerichtshof hielt die Klage für zulässig, da die Käufer ein berechtigtes Interesse daran besitzen, die Modernisierung im eigenen Namen und damit stellvertretend für den Vermieter durchzuführen. Quelle:
- Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 2008
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