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Rechtsnews 05.08.2008 Christian Schebitz

kurz und bündig XIV

Aufatmen für kleine Tauschbörsenfische? – lawblog zu illegalem Musiktausch im Internet

Im lawblog findet sich heute ein interessanter Artikel zum Thema Tauschbörsennutzung. Danach haben die drei Generalstaatsanwälte des Landes Nordrhein-Westfalen eine Art Mindestgrenze beschlossen, die regeln soll, welche Urheberrechtsverstöße in Tauschbörsen weiter strafrechtlich verfolgt werden sollen und welche nicht. Hintergrund ist die anwachsende Flut von Strafanzeigen der Musikindustrie, die lediglich daraus abzielen die Identitäten der Mausiktauscher zu ermitteln (wir berichteten).  Auf diese Weise wolle man der übermäßigen Arbeitsbelastung Herr werden.

 

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GEZ auch für gewerblich genutzte Computer

Laut dpa-Berichten muss ein Anwalt für seinen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss Rundfunkgebühren zahlen. Die Frage, ob auf dieser Computer dazu genutzt werde Rundfunk zu empfangen sei dabei unerheblich, so die Richter des Verwaltungsgerichts Ansbach in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Die Ansbacher Richter wiesen damit die Klage eines Rechtsanwalts ab und widersprachen damit der Auffassung des Verwaltungsgerichts Koblenz, das in einem kürzlich veröffentlichten Urteil in einem anderen Fall gegenteilig entschieden hatte.

 

Keine Vorab-Zensur für Blog-Kommentare

Nach einem Bericht auf heise.de vom vergangenen Wochenende hat das Amtsgericht Frankfurt am Main in einem Urteil den Schutz Freiheit der Presse und Meinungsäußerung in Foren und Blogs betont. Hintergrund war eine Klage um die Anwaltskosten einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen ehrverletzender Äußerungen in einem Kommentar des Blog. Dieser Kommentar wurde zwar umgehend gelöscht, nachdem der Verantwortliche davon Kenntnis erlangt hatte, doch der Geschädigte verlangte Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten. Das Gericht erkannte den ehrverletzenden Charakter des Kommentars an, sah jedoch die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als ungerechtfertigt an und lehnte daher die Klage ab. Eine Vorabzensur widerspreche dem Modell von Internetforen und Blogs.

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