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Rechtsnews 01.05.2023 Alex Clodo

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht – Was gilt wann?

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein sensibles Thema, das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor einige Herausforderungen stellen kann. Das deutsche Arbeitsrecht sieht hierfür besondere Regelungen vor, insbesondere im Hinblick auf die Kündigungsfristen. Diese sind von großer Bedeutung, da sie den Zeitraum bestimmen, der zwischen der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses liegen kann.

Die Kündigungsfristen können von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der Dauer der Beschäftigung, der Art des Arbeitsvertrages oder des Tarifvertrages. Auch das Alter des Arbeitnehmers, seine familiäre Situation oder sein Gesundheitszustand können in bestimmten Fällen eine Rolle spielen. Die Einhaltung der Kündigungsfristen ist von entscheidender Bedeutung, da Verstöße sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer unangenehme Folgen haben können. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die geltenden Kündigungsfristen kennen und einhalten, um Rechtsstreitigkeiten und negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis zu vermeiden.

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Was ist eine Kündigungsfrist?

Kündigungsfristen bewirkt das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses auch nach der Kündigungserklärung bzw. einer ordentlichen Kündigung. Obwohl das Arbeitsverhältnis absehbar enden wird, bleiben die aus ihm resultierenden Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestehen. Das gilt ggf. auch für eine außerordentliche Kündigung, was durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu prüfen wäre. In dieser Zeit kann sich der Arbeitnehmer eine neue Arbeitsstelle suchen bzw. der Arbeitgeber eine neue Arbeitskraft.

Die gesetzliche Kündigungsfrist

Neben den gesetzlichen Kündigungsfristen, die in § 622 Bürgerliches Gesetzbuch vorgegeben sind, kann die Länge von Kündigungsfristen in einzelnen Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen, tarifvertraglichen Bestimmungen auch hiervon abweichend geregelt werden. Dem Schutzgedanken gegenüber den Arbeitnehmern entsprechend gibt das BGB für die gesetzliche Kündigungsfrist vor, dass die von Arbeitgebern zu beachtenden Kündigungsfristen mit länger werdender Betriebszugehörigkeit steigen. Trotzdem gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen auch für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.

Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?

Besonders geregelt ist die Kündigungsfrist in der Probezeit. Die Probezeit darf maximal ein halbes Jahr andauern. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist lediglich zwei Wochen, während die kürzeste Kündigungsfrist für fest angestellte Arbeitnehmer bei vier Wochen liegt. Arbeitnehmer können, anders als Arbeitgeber, unabhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

Wie ist die Kündigungsfrist bei einem Dienstverhältnis geregelt?

Andere Kündigungsfristen gelten in Dienstverhältnissen (§ 621 BGB). Dienstverhältnisse im Sinne des § 621 BGB sind vor allem freiberufliche und selbstständige Tätigkeiten, die für andere Personen erbracht werden und aus Dauer angelegt sind. Sie sind daher von den Angestelltenverhältnissen zu unterscheiden. Bei einem Dienstverhältnis bemisst sich die Kündigungsfrist nach der zeitlichen Bemessung der Vergütung. Wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, ist die Kündigung an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages zulässig. Ist sie nach Wochen bemessen, ist die Kündigung an spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Samstags zulässig.

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