Die Zerstörung zweier durch Taliban-Kämpfer entführter Tanklaster im Jahr 2009 beschäftigt bis heute die Gerichte. Das Oberlandesgericht Köln hatte vor kurzem über die Klage zweier Afghanen gegen die Bundesrepublik Deutschland zu entscheiden. Die Kläger hatten bei der Bombardierung der entführten Tanklaster Angehörige verloren und verlangten nun Schadensersatz.
Am Nachmittag des 3. September 2009 waren zwei mit Benzin bzw. Diesel befüllte Tanklaster einige Kilometer von einem Bundeswehr Standort durch Taliban entführt worden, einer der beiden Fahrer wurde erschossen. Die Taliban mussten auf ihrer Fluchtroute einen Fluss queren, die beiden Laster blieben jedoch im Flussbett liegen. Aus mehreren umliegenden Dörfern begaben sich daraufhin Personen zu den Tanklastern um diese wieder fahrtüchtig zu machen. Unter den Personen vor Ort waren auch mehrere bedeutende Taliban-Kommandeure. Aufgrund der auf Videoaufnahmen vom Ort des Geschehens und den auf Aussagen von Informanten basierenden Informationen befahl der ranghöchste deutsche Offizier nachts um 2 Uhr schließlich die Bombardierung der Tanklaster. Hierbei kamen rund 140 Personen ums Leben.
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Haben Angehörige der Opfer des Bombardements von Kunduz Anspruch auf Entschädigung?
Zentrale Frage des Verfahrens war, ob die Einsatzleitung hätte erkennen können oder müssen, dass sich unter den Personen, die bei den Tanklastern waren, Zivilisten befanden. Das Landgericht Bonn hatte Ende 2013 in der Vorinstanz geurteilt, dass dem Kommandeur keine schuldhafte Verletzung seiner Dienstpflichten anzulasten sei.
Diese Auffassung teilte nun auch das Oberlandesgericht. Die Auswertung der vorliegenden Infrarotaufnahmen und auch die anderen vorliegenden Erkenntnisquellen hätten keinen Zweifel an der militärischen Natur des Ziels aufkommen lassen müssen. Den Klägern steht dementsprechend kein Schadensersatz zu.
- Quelle: Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 30.04.2015 – 7 U 4/14 –
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