Rechtsnews 31.12.2015 Theresa Smit

Schadensersatz für Diebstahl im Urlaub?

Ist der Reiseveranstalter dafür verantwortlich, wenn ein Diebstahl aus dem Hotelsafe seinen Kunden den Urlaub verdirbt? Mit dieser Frage hat sich das Amtsgericht München beschäftigt.

Was tun bei Diebstahl im Urlaub?

Ein deutsches Ehepaar hatte bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise in die Dominikanische Republik gebucht. Während des Urlaubs wurden nach deren Angaben mehrere hundert Euro und US-Dollar aus dem Safe des bewohnten Hotelzimmers gestohlen. Dieser Umstand und die Tatsache, dass das Paar mehrere Stunden bei der Polizei verbracht hätte, hätten den Genuss des Urlaubs stark eingeschränkt. Auch habe es bereits vor dem Einbruch Kratzspuren an der Tür gegeben, sodass eine erneute Straftat nicht hätte ausgeschlossen werden können. Aus diesem Grund empfand das Ehepaar die Reise als mangelhaft und verlangte Schadensersatz in Höhe von 756,98 € sowie 20 Prozent des Reisetagespreises im Umfang von 167€. Dabei verwies das Paar auf die Pflicht des Veranstalters, die nötigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Einbruch ist allgemeines Lebensrisiko

Der Reiseveranstalter wies die Forderung zurück, sodass das Ehepaar mit einer Klage reagierte. Das Amtsgericht München entschied jedoch zugunsten des Veranstalters. Das Urteil wurde damit begründet, dass ein Einbruch oder Diebstahl während des Urlaubs kein Reisemangel, sondern ein allgemeines Lebensrisiko sei. In einem solchen Fall könne der Veranstalter also nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Nur, wenn das Hotel tatsächlich sicherheitsgefährdet sei und der Reisende dies nachweisen könne, hätte der Veranstalter höhere Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen. Die Angaben des Ehepaares in Hinblick auf die verkratzte Zimmertür würden in dieser Hinsicht jedoch nicht ausreichen. Aus diesem Grund sei der Veranstalter nicht verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Amtsgericht München, Urteil vom 06.08.2015, Az.: 275 C 11538/15

Dies könnte Sie auch interessieren:

Reiserücktritt durch Terrorgefahr?

Urlaubsanspruch nach dem Tod

Das Wichtigste zum Urlaubsanspruch im Überblick

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€